Milch muss aus dem Euter von Kühen kommen, andernfalls ist eine Bezeichnung als solche unzulässig. Die höchsten Richter der EU fällten am Mittwoch ein skandalöses Urteil.

Milch muss aus Kuheutern kommen, so der EuGH

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Geklagt hatte der „Verband sozialer Wettbewerb“ gegen das Unternehmen „TOFUTOWN“. In der Urteilsbegründung heißt es, es bestünde Verwechslungsgefahr. Verbraucher könnten in der Annahme, es handle sich um ein „echtes“ Milchprodukt im Sinne besagter EU-Verordnung, zu einem veganen Produkt greifen. Jene Verordnung schreibe eindeutig vor, dass der Ausdruck „Milch“ nur für Erzeugnisse verwendet werden darf, die durch Melken gewonnen werden. Auch ein Hinweis auf der Verpackung, dass es sich um ein Produkt mit pflanzlichen Inhaltsstoffen handelt, reiche nicht aus.

Die V-Partei³ vertritt die Auffassung, dass dieses richtungsweisende Urteil einseitige Interessen der Milchindustrie bedient. Wie der Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) darauf kommt, von einem „guten Signal für die Verbraucher“ zu sprechen, bleibt für den Generalsekretär der V-Partei³, Heiko Kremer-Bläser, ein Rätsel: „Mit Verbraucherschutz hat das nichts zu tun. Auch die zahlreichen Ausnahmen konterkarieren diese tier- und klimafeindliche Regelung.“ Logisch, dass die Lobby der Milchindustrie in Form des Milchindustrie-Verbands (MIV) den „umfassenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte“ begrüßt. Ein diskriminierendes Signal für die Verbraucher sei es zudem, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Deutschland nur für Milch tierischen Ursprungs gilt. „Hier könnte Herr Schmidt ein wirklich gutes Signal an den Finanzminister senden und endlich diese Ungerechtigkeit beseitigen anstatt lupenreine Lobbyarbeit zu goutieren“, fordert Kremer-Bläser weiter.

„Zu schützen sind allerdings nicht die Interessen der Milch-Lobby, sondern die der Tiere, die für das ausbeuterische System ein armseliges Dasein fristen und nach einem Leben voller Qual und Entbehrung im Schlachthof entsorgt werden“, so die Agrarökonomin und Berliner Landesvorsitzende der V-Partei³, Dr. Angela Küster. Zu schützen sind auch die Interessen der europäischen Verbraucher, denen mit diesem Urteil jegliche Urteilskraft abgesprochen wird. Wenn das Gericht tatsächlich glaubt, dass die Verbraucher nicht in der Lage sind, „Pflanzenkäse“ von Käse aus Milch „aus normaler Eutersekretion“ zu unterscheiden, dann mag es im Sinne der EU-Verordnung sein. Es ist jedoch sehr weit weg von der Lebensrealität in unserer Gesellschaft. Eine stark steigende Anzahl von Menschen entscheidet sich bewusst für eine vegane Ernährung. „Dass diese Menschen pflanzlichen und Käse aus tierischer Milch verwechseln könnten, ist geradezu absurd.“, findet der Bundesvorsitzende der V-Partei³, Roland Wegner. „Das Urteil scheint völlig aus der Zeit gefallen. Weder dem Verbraucher, noch der Institution der Europäischen Union ist mit einer derartigen Rechtssprechung geholfen, verstärken doch derartig lebensferne Entscheidungen die Skepsis gegenüber der EU umso mehr. Der Europäische Gerichtshof scheint sich einmal mehr zum Erfüllungsgehilfen der Wirtschaft und damit bei vielen Bürgern unbeliebt gemacht zu haben.“

Liebe EU, unsere Gesellschaft ist längst weiter, als diese zweifelhaften Verordnungen abbilden. Es ist an der Zeit, diese Entwicklung anzuerkennen und zu stärken. Das juristische Zementieren des Status quo ändert nichts an der dramatischen Notwendigkeit, unser Wirtschaften grundlegend zu überdenken. Die Produktion von Tiermilch gehört vor dem tierrechtlichen und gesundheitlichen und Klimaschutz-Hintergrund eingestellt. Die V-Partei³ fordert mit der Agraragenda 2030 ein grundsätzliches Umsteuern hin zu einer bioveganen Landwirtschaft.