Bundesweit gibt es aktuell ca. 400 Wölfe, die unter strengem Artenschutz stehen. Die Niedersächsische Landesregierung erwägt in Sachen Wolfs-Jagd einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die V-Partei³ fordert Aufklärung über die Jäger-Mär von der „Waidgerechtigkeit“.

Es gibt keine „Problemrudel“! Bildquelle: frenchy/pixelio

Nun lässt sich also auch eine rot-grüne Landesregierung korrumpieren. In Niedersachsen ist man bereit, den Abschuss ganzer Wolfsrudel zu genehmigen, sofern diese sogenannte Problemtiere beherbergen. Damit bläst die rot-grüne Landesregierung kurz vor der Landtagswahl in das gleiche „Jagdhorn“ wie die Kollegen von CDU und FDP und hofiert so die „Nutztier“-Halter samt ihrer wirtschaftlichen Interessen. Tierschutzverbände, Wildbiologen und die V-Partei³ schlagen Alarm.

Die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer fordert in ihrem Grundsatzprogramm eine Novellierung der Jagdgesetze mit dem Ziel einer Reökologisierung von Wald und Flur. Diese schließt die Jagd aus Hobbygründen oder zur vermeintlichen Eindämmung der Wildtierpopulation aus. Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse, betrachtet man heimische Raubtiere, darunter auch den Wolf, als wichtiges Glied im ökologischen Kreislauf.

„Mit der Wiederansiedelung von Wölfen in der Schweiz waren Auswirkungen bezüglich der Verkleinerung der Wildbestände ebenso festzustellen wie eine bessere Verteilung des Wildes im Wald. Der Wolf trägt dort maßgeblich zur Entlastung der Wildschadensituation durch Verbiss bei. Eine Bejagung dieser Tiere ist daher schon rein rational nicht zu rechtfertigen“, sagt Helmut Treib, Landesvorsitzender der V-Partei³ Niedersachsen.

Während Landwirte, der Bauernverband und die Jäger kräftig Druck auf die Politik ausüben, damit diese die Jagdgesetze noch weiter lockere, ruft Treib zur Besinnung: „Ökonomische Interessen der „Nutztier“-Halter dürfen nicht über dem Schutz der Wildtiere stehen. Eine Existenzschädigung eines Bauern ist durch den Wolf schon allein deshalb nicht zu befürchten, als dass der geschädigte Landwirt ohnehin aus einem Fond entschädigt wird, wenn eines seiner Weidetiere gerissen wurde. Wer die Jagt befürwortet, ist wahrscheinlich Jägerlügen auf den Leim gegangen. Aber für ein ökologisches Gleichgewicht braucht es keine Jagd, auch wenn die Jägergilde die Lüge von der „Hege und Pflege“ oder der „Waidgerechtigkeit“ gern mantraartig wiederholt.“

Dürfen neben Wild, Gänsen und Co. künftig auch Wölfe aus dem Hinterhalt geschossen werden? Ein klares „Nein“ kommt von der V-Partei³, die sich gegen die Jagd ausspricht

Zudem ist eine legale Jagd auf den Wolf auch aus rein rechtlicher Sicht nicht gewährleistet. Nach Bundesnaturschutzgesetz und europäischer Flora-Fauna-Habitat Richtlinie sind die Tiere streng geschützt. Mit einem genehmigten Abschuss würde die niedersächsische rot-grüne Landesregierung ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen. Die V-Partei³ bezweifelt, dass die dann zu erwartende und aus Steuergeldern zu finanzierende Strafzahlung geringer ausfiele als die fondgestützte Entschädigung der betroffenen Viehhalter.

Roland Wegner sieht bei Vorgängen wie diesen den Ausverkauf der urgrünen Themen im niedersächsischen Wahlkampf zwecks Stimmenfang. „Direkt nach der Bundestagswahl zeigt sich im Land der Massentierhaltung, was die Bündnisgrünen von ihrem Versprechen, sich wieder mehr ihren eigentlichen Kernthemen zuzuwenden, halten können und wollen. Die V-Partei³ fordert hingegen ein Lossagen vom Jagdlobbyismus. Auch den Landwirten muss die Politik Alternativen bieten. Es gibt wolfssichere Gehege für Weidetiere. Und auch der Einsatz von HerdenSCHUTZhunden hat sich in der Vergangenheit stets bewährt. Allerdings kann das nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn:

„Eine – unsere – hellgrüne Politik fördert die biovegane Landwirtschaft, die ohne die Ausbeutung von Nutztieren auskommt. Die V-Partei³ setzt sich für die Belange von Umwelt, Tier und der Landwirte ein“, so der Bundesvorsitzende abschließend.