Stadtrat Roland Wegner beantragt ein Ratsbegehren – für die direkte Bürgerbeteiligung beim Jahrhundertprojekt Staatstheater

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht mehr weit weg von 400 Millionen Euro. Eine unverantwortliche Kostenexplosion, wenn es nach dem Augsburger Stadtrat Roland Wegner geht. Waren vor seinem Einzug ins Kommunalparlament die geplanten 187 Millionen als Kostendeckel ein Politikum in Sachen Sanierung Staatstheater, so sprengen die nun vorgestellten Zahlen jeden Rahmen. „Eine unverantwortliche Belastung für diese und die nächste Generation, hier braucht es unbedingt die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger“, so Wegner, der sich beruflich auch für kommunale Finanzen verantwortlich zeigt. Er hat daher für die nächste Stadtratssitzung einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um ein Ratsbegehren zur Beteiligung der Augsburger:innen durchzuführen. 

Der Antrag im Wortlaut:

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

für die nächste Stadtratssitzung am 23.06.2022 stelle ich im Namen der V-Partei³ folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Im Rahmen eines Ratsbegehrens werden die Bürger:innen der Stadt Augsburg im Sinne von Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung bei der Frage der Theatersanierung direkt mit folgender Fragestellung beteiligt:

„Sind Sie dafür, dass die Planung und weitere Auftragsvergaben der Theatersanierung Augsburg unverzüglich gestoppt und die Stadtverwaltung beauftragt wird, kostengünstigere Alternativen zu prüfen und vorzulegen?“

Begründung:

  1. Die Generalsanierung inkl. Anbau beim Staatstheater Augsburg gleitet in Sachen Kosten stetig aus den Händen. Die V-Partei³ hält es daher nicht für vertretbar, die Stadt Augsburg in diesem nicht geplanten Ausmaße zu belasten, ohne zumindest den Auftrag der Bürger:innen dafür zu haben, da andere wichtige Bürgerprojekte auf der Strecke bleiben. Es wird daher beantragt, vor weiteren kostspieligen Entscheidungen und Vergaben den Bürger:innen ein Ratsbegehren anzubieten, um im Rahmen der direkten Demokratie am Entscheidungsprozess dieses Jahrhundertprojektes mitwirken zu können. Bis zur Entscheidung sind keine weiteren Auftragsvergaben durchzuführen. Die Kostenentwicklung für die Theatersanierung läuft dramatisch aus dem Ruder. Wichtige Maßnahmen und schon lange geplante Projekte im Kultur-, Bildungs- und Sozialbereich müssen weichen oder werden um Jahre verschoben. Der ursprüngliche, vom Stadtrat beschlossene Kostendeckel von ca. 187 Millionen Euro wurde gesprengt, der vorgesehene Kostenpuffer von 20 Millionen ist schon aufgebraucht. Auf der Stadtratssitzung am 23.07.2020 wurde mit einem neuen Kostenrahmen zwischen 281 Millionen und 321 Millionen Euro bei einem Baupreissteigerungsindex von 2,5 % bis 5,0 % kalkuliert. Zahlen, die im Juni 2022 bereits wieder Makulatur sind, wie aktuelle Berichte belegen.
  2. Bauexperten befürchteten zuletzt vor zwei Jahren, dass aufgrund der Baupreisentwicklung und den nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen bei der Altbausanierung des „Großen Hauses“ die tatsächlichen Kosten weiter steigen könnten, was sich jetzt leider bewahrheitet. Der geänderte und von der Regierungsmehrheit im Stadtrat am 23. Juli 2020 beschlossene Kostenrahmen belastet den städtischen Haushalt mit 6,5 Millionen Tilgung jährlich und wird auf Jahrzehnte zu Einschränkungen bei dringend notwendigen Investitionen im Bereich der Schulen, der Sport- und Freizeitanlagen, der Mobilität, dem Klimaschutz, im Sozialbereich bei Wohnen und Gesundheit sowie nicht zuletzt im gesamten Bereich von Kunst und Kultur führen. Ein Stopp der bisherigen Planung kann dazu benutzt werden, diese unter Einbeziehung von alternativen Vorschlägen und den Möglichkeiten der vorhandenen Spielstätten zu korrigieren und Lösungsvorschläge zu machen, die zu spürbaren Kosteneinsparungen führen. Auch könnten wirtschaftliche Gründe („wirtschaftliche Zumutbarkeit“) z. B. einen Abriss (und ggf. Neubau) des bisherigen „Großen Hauses“ ermöglichen, was eine Ausnahme im Bereich des Denkmalschutzes darstellt. Hierzu könnte z. B. ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde gestellt werden. Eine Komplettübernahme des Theaters durch den Freistaat Bayern wäre ebenfalls denkbar, sollten die Bürger:innen der Stadt Augsburg einen Planungsstopp fordern.
  3. Ein Bürgerbegehren mit gleicher Intention aus dem Jahr 2020 konnte auf Grund von Corona (Lockdown, Kontaktbeschränkungen) nicht fortgeführt werden. Der Stadtrat Augsburg würdigt die Situation und übernimmt das Instrument der direkten Demokratie, um sich entweder eine Legitimierung für die weiteren Ausgaben nach aktueller Planung einzuholen oder den Auftrag zu erhalten, eine kostengünstigere Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Wegner
Stadtrat V-Partei³