standard-title Spenden Beeinflussen auch Sie Ihre Steuern, die Sie mit einer Spende für die positive politische Veränderung einsetzen können.

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Beeinflussen auch Sie Ihre Steuern, die Sie mit einer Spende für die positive politische Veränderung einsetzen können.

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Spenden per Lastschrift / Einzug

Spenden per Lastschrift / Einzug

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Datenschutz

Hinweis nach § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die V-Partei³ verarbeitet die in dieser Einzugsermächtigung enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zur Spendenabwicklung bzw. parteiinternen Zwecken unter Beachtung des Erlaubnisrahmens des § 28 Abs. 6 und 9 BDSG.


 

 

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Eine der einfachsten Lösungen für Ihre Spende an die V-Partei³: Senden Sie uns einen Scheck.
Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

V-Partei³
Bundesgeschäftsstelle:
Schönbachstraße 4a
86154 Augsburg

Spenden per Überweisung

Spenden per Überweisung

Sie können der V-Partei³ auch per Überweisung auf unser Konto eine Spende zukommen lassen.

 

Unsere Bankverbindung lautet:

Empfänger: V-Partei
Bankverbindung: GLS Bank
IBAN: DE20430609678234765600
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszeck: Spende von: Name, Vorname, Anschrift

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.

Spenden per Dauerauftrag

Spenden per Dauerauftrag

Sie möchten gerne der V-Partei³ eine Spende per Dauerauftrag zukommen lassen (zum Beispiel 10,-€ im Monat), so können Sie einen Dauerauftrag für folgende Bankverbindung einrichten.

 

Unsere Bankverbindung lautet:

Empfänger: V-Partei
Bankverbindung: GLS Bank
IBAN: DE20430609678234765600
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszeck: Spende von: Name, Vorname, Anschrift

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € / 3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Weitere 1.650,- € / 3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Unternehmen

  • in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.
  • Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

Berufsverbände

  • können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen.
  • Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

Spenden und Mandatsträgerbeiträge

  • an die V-Partei oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
  • Der Schatzmeister der V-Partei bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres.

Spendenquittung

  • Bei Angabe von Name und Anschrift im Feld Verwendungszweck übersenden wir ab einem Betrag von 200 Euro oder auf Wunsch eine formelle Zuwendungsbestätigung beziehungsweise eine Spendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Unterhalb dieses Betrages reicht dem Finanzamt der Einzahlungs- oder Überweisungs- oder Abbuchungsbeleg der eigenen Bank.

Spenden per Überweisung

Sie können der V-Partei³ auch per Überweisung auf unser Konto eine Spende für unsere Parteiarbeit zukommen lassen. Bitte schreiben Sie in den Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift (damit wir Ihnen die Spendenquittung zukommen lassen können) und den Zweck Ihrer Spende: V-Partei³. 

Unsere Bankverbindung lautet:

Empfänger: V-Partei
Bankverbindung: GLS Bank
IBAN: DE 2043 0609 6782 3476 5600
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszeck: Spende von: Name, Vorname, Anschrift, Spendenzweck: V-Partei³

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Bitte nennen Sie den Zweck für Ihre Spende: V-Partei³. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger.




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Grund des Spende:

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