standard-title Parteiprogramm V-Partei³

Parteiprogramm

V-Partei³

Präambel – „Wir lieben das Leben“

Die Gründung der V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer begann im Januar 2016. Die formale Gründungsversammlung fand am 30. April 2016 im Rahmen der Messe „VeggieWorld“ in München statt.

Das V³ symbolisiert die inhaltliche Vielfältigkeit der Partei, die sich nicht auf ein einziges Thema beschränken lässt. „Wir lieben das Leben“ ist das Motto, die Inhalte richten sich ganzheitlich an diesem Leitsatz aus. Wir nehmen als Partei den staatlichen Auftrag zur Meinungsbildung ernst und beleuchten Ursachen und Wirkungen vieler menschengemachter Probleme. Mit unserem Programm geben wir all denjenigen eine politische Heimat, die bei anderen Parteien wichtige wertorientierte Inhalte vermissen, welche wir gerade als lobbyunabhängige Partei deutlich ansprechen.

Die Hauptzielgruppe der V-Partei³ sind Bürger*innen, die mit Weitsicht die globalen Zusammenhänge und Auswirkungen des Wachstums, Konsums und Essverhaltens verstehen und in diesem Bereich auch wirksame Veränderungen in Gesellschaft und Politik erleben und zu Verbesserungen beitragen möchten. Ca. 10 Millionen Vegetarier*innen (inkl. Veganer*innen) in Deutschland ohne spezielle parlamentarische Vertretung waren geradezu eine Verpflichtung, eine V-Partei³ zu gründen, die in der Lage sein wird, die gesellschaftliche und politische Landschaft grundlegend zu verändern, nämlich die Menschen als VerbraucherInnen zu schützen und zu unterstützen, Tiere zu achten, Klima und Natur zu erhalten und die Ursachen von Hunger, Krieg und Flucht auf der Welt zu erkennen und zu beseitigen.

Die Ausrichtung der V-Partei³ wird neben der Europa-, Bundes- und Länderpolitik auch die Kommunalpolitik sein, so dass die Leitlinien nur Anhaltspunkt, aber nicht bindende Prämisse für die geografisch bedingt unterschiedlichen Themenfelder sein können.

Wenngleich oder gerade weil Politik die Erreichung des Möglichen bedeutet und dabei Kompromisse schlichtweg Teil des Interessenausgleichs sind, werden wir als V-Partei³ vor allem bei den Hauptthemen entgegen politischer Opportunität keine Kompromisse vorschlagen, sondern im Programm zu einhundert Prozent unsere Vorstellung präsentieren und damit der Zielgruppe eine ehrliche politische Heimat bieten. Unser Ziel ist eine parlamentarische Entfaltung, um unsere Themen dort dann bestmöglich umzusetzen.

Die V-Partei³ steht aus Überzeugung auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und bekennt sich uneingeschränkt zu dessen Werten.

Kausalität und politische Hintergründe zur Notwendigkeit der V-Partei³ – wir klären auf!

EU-Agrarpolitik beeinflusst Existenzen auch auf anderen Kontinenten!

Agrarsubventionen dienen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte trotz zu hoher Produktionskosten oder zu hoher Gewinnabschöpfung zu erhalten. Besonders Subventionen für Geflügel- und Milchprodukte oder andere tierische Lebensmittel haben im Laufe der Jahrzehnte dazu geführt, dass Agrarprodukte aus Europa auf dem afrikanischen Markt viel billiger angeboten werden können als von der dortigen einheimischen Landwirtschaft.

Diese gezielte Niedrigpreispolitik hat die Wirtschaft der betroffenen Länder stark geschwächt und ganze Branchen ruiniert. Trotz des späten EU-Bekenntnisses, man habe die direkten Exportsubventionen abgeschafft, produzieren deutsche und europäische Agrarunternehmen über die Masse weiterhin Produkte für den Export in die Entwicklungs- und Schwellenländer, da die ausländischen Märkte bereits erobert sind und andersbezeichnete Agrarsubventionen billige Massenproduktion ermöglichen. Diese Existenzvernichtung in Entwicklungs- und Schwellenländern ist eine der Ursachen für Unruhen und Flucht!

Hinzu kommt der enorme Bedarf an Tierfutter, das für die Herstellung von Tierprodukten benötigt wird. Dieses für die europäische Massentierhaltung benötigte Tierfutter wird hauptsächlich in Entwicklungs- und Schwellenländern angebaut, entzieht der dortigen einheimischen Bevölkerung große Teile der Anbauflächen und ist so für den weltweiten Hunger mitverantwortlich.

Auch eine Neuerschließung von Märkten außerhalb Deutschlands muss sich an ethischen Prinzipien von Menschlichkeit und Gerechtigkeit messen lassen.

Klimawandel wird nicht ernst genommen!

Verschiedene Studien belegen, dass die industrielle Massentierhaltung für den Klimawandel mitverantwortlich ist. Es ist uns daher unverständlich, weshalb diese nachgewiesene Ursache bei der UN-Klimakonferenz als einzigem völkerrechtlich verbindlichen Instrument der Klimapolitik bislang nur eine Randnotiz ist. Die jährlichen Konferenzergebnisse werden den Herausforderungen nicht ausreichend gerecht, solange die industrielle Massentierhaltung in der Ursachenbekämpfung ausgeklammert bleibt.

Tierleid wird in Kauf genommen!

Katastrophale Bedingungen in der industriellen Massentierhaltung (z.B. Kastration männlicher Schweine ohne Betäubung, Halten von Enten (= Wasservögel), Puten und Hühnern in stickigen und engen Hallen, Muttersauen bewegungsbehindert im Kastenstand, Missstände bei der Schlachtung) widersprechen einem ethisch verantwortbaren Umgang mit der Umwelt und den Mitgeschöpfen. Wer die Skandale aufdeckt, muss sehr oft mit Repressalien rechnen.

Die Gesundheit der Verbraucher*innen wird der Werbung, den Discountern und der Pharmaindustrie überlassen!

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass eine ökologische Ernährung ohne tierische Produkte zu einer wesentlichen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung mit positiven sozioökonomischen Folgen führen wird.

Der hohe Gehalt an Cholesterin und gesättigten Fettsäuren in tierischen Produkten sowie der nachweislich negative Einfluss von Kasein und dem IGF 1 – Faktor in der Tiermilch wirken sich bei übermäßigem Konsum tierischer Produkte negativ auf die Gesundheit der Bürger*innen aus und sind für viele Krankheiten mitverantwortlich: Bluthochdruck, Herzinfarkt, Angina pectoris, Schlaganfall, Arteriosklerose, Impotenz, Krebs, Diabetes und weitere chronische Erkrankungen. Fleischskandale (Hormone, Antibiotika, Gammelfleisch, Multiresistente Keime, Dioxin und BSE), sowie Gifte wie Glyphosat in konventionell erzeugten Nahrungsmitteln als Folge der dominierenden industriellen Agrarbranche dienen als zusätzliche gesundheitliche Warnung.

Wir setzen uns für die Unterstützung der ökologischen Lebensmittelproduktion und für bezahlbare Preise dieser Produkte ein. Unsere Politik will auch entgegen den wirtschaftlichen Interessen vieler Pharmakonzerne eine Rückkehr zum bewussten Umgang mit unserer Ernährung bewirken.

I. Bevölkerung, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Volksbegehren auf Bundesebene

Auf Bundesebene hat die deutsche Bevölkerung nur eingeschränkt die Möglichkeit, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Häufig laufen Beschlüsse des Bundestages den in Umfragen erkennbaren Wünschen der Bevölkerung zuwider. Die in Art. 20 GG neben Wahlen vorgesehenen Abstimmungen müssen endlich auch auf Bundesebene gesetzlich eingeführt werden, wie sie auch in Art. 29 GG in Bezug auf die Gebietsneugliederung festgelegt und bereits durchgeführt worden sind.

Wir fordern daher die Möglichkeit, ähnlich wie in der Schweiz, bindende Volksbegehren auf Bundesebene zu politischen Fragen durchzuführen, um Gesetze zu Themen wie z.B. Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz oder Baurecht so anpassen zu können, wie es dem Willen des Volkes und nicht den Interessen dominierender Wirtschaftszweige entspricht. Als aktuelles Beispiel sei TTIP genannt.

Wahlalter

Das Wahlalter für alle Wahlen soll auf 15 Jahre gesenkt werden. Die rege Beteiligung an den Jugendwahlen zeigt das starke Interesse der Jugendlichen an Politik. Durch die voranschreitende Globalisierung und bessere Vernetzung sind Jugendliche politisch zumeist gut aufgeklärt, weshalb die Herabsenkung des Wahlalters ein Mittel zur Bekämpfung der Politikverdrossenheit sein kann. Es ist nicht mehr gerechtfertigt, diese Jugendlichen von den Wahlen auszuschließen.

Schutz der Tierschützer*innen

Die Rechtsstaatlichkeit in Sachen Tierschutz und Tierrechte ist auszubauen. Wir fordern hier die Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Spezialeinheiten bei der Polizei. Aufklärer*innen von Tierquälereien sind staatlich zu unterstützen, anstatt sie mit Repressalien zu bedrohen. Tiere sind (aktuell nach § 90 a BGB) demzufolge nicht mehr als Sache zu behandeln, sondern mit höheren Rechten zu versehen.

II. Ressourcen, Energie und Atom – unsere Verantwortung für die Zukunft

Ende der Atomkraft

Atomkraftwerke und deren radioaktive Abfälle bedeuten ein in den Auswirkungen unvorstellbares, absolut unbeherrschbares und daher unverantwortbares Risiko für alle Lebewesen auf dieser Erde. In Deutschland ist der Atomausstieg im Gange, jedoch sind nach wie vor in unseren Nachbarländern viele, teilweise alte und baufällige Atommeiler in Betrieb (z.B. Tihange in Belgien). Wir fordern daher einen europaweiten Atomausstieg – sowie langfristig auch weltweit. Dieser Ausstieg gilt auch für alle mit der Atomenergie verbundenen Industriezweige (Technologie, Produktion von Brennstäben, Uranabbau/Transport).

Reduzierung von Kohlekraftwerken und Biogasanlagen

Umweltbelastende Kohlekraftwerke und die Anbauflächen verknappenden Biogasanlagen dürfen nicht weiter gefördert werden und sind schrittweise auf ein Minimum zu reduzieren.

Förderung regenerativer Energieressourcen

1) Transformation der Energiegewinnung

Grundsätzlich müssen in Zukunft alle Maßnahmen zur Energiegewinnung über den gesamten Lebenszyklus inkl. aller Folgekosten betrachtet und auch nach sozialen und ökologischen Kriterien beurteilt werden. Zudem soll eine europaweite und weltweite Energiewende angestrebt werden, da geographische Voraussetzungen zur regenerativen Energiegewinnung berücksichtigt werden müssen (Stichwort Solarenergie in Südeuropa/Nordafrika). Maßnahmen wie eine konsequente CO2-Steuer und die Verteuerung von CO2-Zertifikaten ermöglichen es, sogenannte Umwelt- und Zukunftskosten mit einzubeziehen. Nachhaltige regenerative Energieträger werden dadurch wirtschaftlich, fossile Energieträger unwirtschaftlich.

2) Energieeinsparung

Neben der Gewinnung rein regenerativer Energie ist die Senkung des Verbrauchs zum Erreichen der gesteckten Klimaziele essentiell. Dazu unterstützen wir ein breites Bündel verschiedener Maßnahmen, die zu einem drastischen Rückgang des Energieverbrauchs in privaten Haushalten, Gewerbe und Industrie sowie öffentlichen Gebäuden führen. Neubauten sollen verpflichtend nur nach neuestem Energiestandard gebaut werden. Außerdem muss die energetische Sanierung von Altbauten konsequent gesteigert werden. Dabei setzen wir uns für die Förderung von nachhaltigen Dämmkonzepten ein, die den Herstellungsprozess und die Wiederverwertung am Ende der Nutzungsdauer berücksichtigen (z.B. Abkehr von verputzten Styroporfassaden). Der Geltungsbereich der Energieeinsparungsverordnung muss konsequent erweitert werden und soll für alle bewohnten / genutzten Gebäude gelten. Durch konsequenten Umstieg auf sparsame Heiz- und Klimatisierungskonzepte können in Kombination mit regenerativen Energiequellen und effizienten Dämmkonzepten weitere Energieeinsparungen erreicht werden.

3) Energiespeicherung

Wir fordern einen schnelleren, aber ökologisch sinnvollen Ausbau der notwendigen Speichertechnik für regenerative Energien, um den Ansatz einer dezentralen Energieversorgung zu stärken.

III. Finanzen, Steuerpolitik und Subventionen

Die derzeitige Finanz-, Steuer- und Subventionspolitik begünstigt diejenigen, welche die Umwelt und die Lebewesen am meisten ausbeuten und entspricht nicht den realen Lebensnotwendigkeiten in Deutschland und Europa. Dies widerspricht grundlegend den Überzeugungen der V-Partei³, welche für soziale Gerechtigkeit, Ökologie und Ethik einsteht. Deshalb fordern wir auf allen Ebenen, von der Gemeinde bis zur EU, eine Reformierung und Neuausrichtung der Finanz-, Steuer- und Subventionspolitik nach ethischen und ökologischen Grundsätzen, welche eine absolute Verantwortung für das gesamte jetzige und zukünftige Leben auf unserem Planeten übernimmt.

Faire Mehrwertsteuer

Derzeit werden vegetarisch und vegan lebende Menschen als Verbraucher*innen diskriminiert. So muss für Pflanzendrinks eine Mehrwertsteuer von 19% bezahlt werden, Kuhmilch dagegen wird mit einer Mehrwertsteuer von 7% belegt und ist nicht nur dadurch deutlich günstiger. Die V-Partei³ fordert hier die Anpassung des Steuersystems.

Verarbeitete pflanzliche Lebensmittel sind mit einem Mehrwertsteuersatz von 7% zu belegen, unverarbeitete wie Obst, Gemüse und Getreide sind wie beispielsweise medizinische Leistungen noch niedriger zu bewerten oder von der Mehrwertsteuer ganz zu befreien.

Auch die unterschiedliche Besteuerung von Wasser (aus der Leitung 7%, in der Flasche 19%) ist zugunsten des ermäßigten Steuersatzes aufzuheben.

Soziale ökologische Steuerreform

Wir fordern, dass die wahren Kosten des Naturverbrauches und die Folgekosten der Umweltbelastungen in die Preise einberechnet werden. Somit werden nachhaltig produzierte Lebensmittel wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt und attraktiver. Ökologisch hergestellte Produkte müssen auch für niedrige Einkommensgruppen bezahlbar werden.

Einkommenssteuergrundfreibetrag

Zurzeit gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen in Deutschland, welche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, deren Einkommen aber dennoch über demEinkommenssteuergrundfreibetrag von 9.000€ (2018) liegt und demnach versteuert wird.Mit unserem Programmpunkt des bedingungslosen Grundeinkommens wird diese Problematik größtenteils aufgehoben. Dieses durchzusetzen bleibt unser Ziel.

Der Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer muss zudem auf 15.000€ (2018) unterBerücksichtigung zukünftiger Inflation, angehoben werden, um eine Entlastung der Geringverdiener*innen sicherzustellen.

Gerechter Rundfunkbeitrag (vormals „GEZ“)

Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine private Gesellschaft und kein staatlicher Rundfunk, dies wäre in Deutschland verboten. Das System entstand aus einem Erlass der US- Militärregierung von 1947. Der zum 01.01.2013 geänderte Rundfunkstaatsvertrag verlangtnun auch von solchen Bürger*innen eine „Zwangssteuer“, die überhaupt keineEmpfangsgeräte besitzen. Als Rechtsgrundlage dient der alleinige Besitz einer Wohnung oder eines Betriebes. Auch sind viele Unternehmen davon betroffen, nun einen höheren Beitrag zu bezahlen, als sie vorher an GEZ-Gebühren entrichten mussten, da die Bemessungsgrundlage die Anzahl der Beschäftigten ist.

Durch die in vielen Fällen fehlende individuelle Gegenleistung halten wir den Rundfunkbeitrag faktisch für eine Steuer und damit dem Grunde nach für verfassungswidrig (Beiträge sind an Gegenleistungen geknüpft, Steuern nicht). Während z.B. Häftlinge in Deutschland pauschal keinen Beitrag leisten müssen, wird dieser von Bürger*innen verlangt, die in ihrer Wohnung überhaupt keine Empfangsgeräte besitzen oder öffentlich-rechtliche TV- bzw. Hörprogramme nicht in Anspruch nehmen. Wir fordern daher mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung.

Wir bekennen uns klar zur journalistischen Qualitätssicherung. Gerade auch im Sinne der Demokratie sind umfassende und nicht unternehmensgelenkte Informationen im Interesse der Gesellschaft zu befürworten. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender muss gewährleistet sein.

Allerdings sollte die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender allein über die tatsächlichen Nutzer*innen des Angebotes erfolgen, was mit technischen Möglichkeiten zwar etwas mehr Aufwand, aber kein Problem mehr darstellt.
Eine Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Sender sollte als Einsparmöglichkeit und zur Qualitätssicherung kein Tabu sein.

Effektive Bekämpfung von Steuerbetrug

Mehr als 100 Milliarden Euro gehen allein in Deutschland dem Allgemeinwohl durch die Steuerflucht verloren. Wir unterstützen Maßnahmen zu mehr Transparenz im internationalen Finanzverkehr. Dabei sind betroffene Länder (wie z.B. Panama, Schweiz und deren Briefkastenfirmen) durch eine grundsätzliche Neuordnung des geltenden Rechts zur Kooperation in Sachen Informationsaustausch zu verpflichten, wenn nötig auch durch effektive Sanktionsandrohung.

Einheitliche Informationsaustauschverfahren in Steuerfragen sind einzuführen, nationale Register sind weltweit zu vernetzen. Insgesamt sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug in Deutschland zu verstärken und die Strafen zu erhöhen. Weniger Steuerschlupflöcher unterstützen die Umsetzung der Leitlinien der V-Partei³.

IV. Landwirtschaft, Natur und Gentechnik – klare Werte und Mut zur Veränderung!

Angestrebt wird eine Gesellschaft, welche die Werte der Menschen wieder erkennt und achtet. Dabei werden in dieser Wertewelt alle Lebewesen als gleichberechtigt erachtet und niemand wird aus der Moral ausgeschlossen. Altruismus und Empathie sind die Grundlage für das soziale Miteinander. Hilfe wird allen geleistet, Leid wird vermieden und die daraus resultierende Gerechtigkeit ist die Grundlage einer Neuordnung der juristischen Leitplanken.

Die V-Partei³ sieht in der Landwirtschaft einen wichtigen Wirtschaftszweig mit großer Perspektive, der sich positiv entwickeln kann, der sich dafür allerdings einem radikalen zukunftsweisenden, politisch und gesellschaftlich unterstützten Wandel unterziehen muss. Wir streben eine Landwirtschaft ohne Tierproduktion, ohne tierleidfördernde Genmanipulation, ohne genveränderte pflanzliche Lebensmittel und frei von schädlichen Stoffen an.

Neue Wege gehen in der Lebensmittelproduktion, Agraragenda 2030

Knapp 10 Millionen Menschen ernähren sich in Deutschland ohne Fleisch, mehr als 10% davon bezeichnen sich als Veganer*innen. Diese Lebensweisen erreichen eine immer stärkere Akzeptanz in der Bevölkerung und sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Unser Anliegen ist es, für diese dynamische Entwicklung auch die politische Akzeptanz und Realisierung zu erreichen. Tiere werden nach unserer Auffassung nicht mehr als Sache, sondern als gleichberechtigte und empfindsame Lebewesen wahrgenommen und für die Produktion von Nahrungsmitteln überflüssig. Daraus resultiert letztendlich die Abschaffung der industriellen Massentierhaltung.

Längst muss nicht mehr tiefergehend das Leid der Tiere beleuchtet und auf die desaströsen Folgen für Klima, Wasser und Böden durch die industrielle Tierhaltung eingegangen werden; dazu gab und gibt es genügend mediale Aufklärungsmöglichkeiten und wissenschaftliche Darstellungen. Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die Lebensmittelproduktion der Landwirt*innen immer stärker biovegan erfolgt und Tiere nicht länger ausgenutzt werden.

Die wachsende Zahl von Vegetarier*innen und Veganer*innen steht dafür, dass die Produktion von Nahrungsmitteln und sonstigen Gegenständen kein vernünftiger Tötungsgrund ist. Mit pflanzlichen Lebensmitteln ist eine, auch nach Aussagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), gesundheitlich bestmöglich alimentäre Versorgung erzielbar.

Landwirtschaft

Abschaffung der Nutztierhaltung und Förderung der ökologischen veganen Landwirtschaft

Die Agrarindustrie trägt zu Hunger, Mangel- und Fehlernährung von ca. 2 Milliarden Menschen bei, indem 70% der Agrarflächen für den Anbau von Tierfutter verwendet werden.

Deshalb fordern wir:

– die Subventionen für die Massentierhaltung schrittweise abzubauen bei gleichzeitiger Förderung des Ausstiegs,
– keine neuen Betriebe und Anlagen mehr zu genehmigen,
– wissenschaftliche Forschung zur Entwicklung und Sicherung einer Ernährung auf pflanzlicher Basis zu fördern,
– in öffentlichen Einrichtungen alle Produkte aus der regionalen, bioveganen Produktion zu beziehen,
– Informationskampagnen zur Umstellung auf eine biovegane Ernährung zu fördern,
– Unterricht in Ernährungsökologie an Schulen und Bereitstellung gesunden, veganen Essens in Kindertagesstätten,
– steuerliche Begünstigung von pflanzlichen Produkten und höhere Besteuerung von tierischen Produkten.

Umstieg von fossilen auf regenerative Energiequellen

Die industrielle Landwirtschaft beruht auf der Nutzung fossiler Brennstoffe, besonders Erdöl, welches zur Herstellung von synthetischen Düngern, Pestiziden und Verpackungen, für den Transport, die Verarbeitung und die Kühlung genutzt wird. Das gesamte System ist davon abhängig, dass auch weiterhin diese für die Industrie günstige Energiequelle zur Verfügung steht.

Ein Großteil der weit über 100.000 synthetisch hergestellten giftigen Chemikalien, welche die Umwelt belasten und die Gesundheit gefährden, werden von der Agrarindustrie hergestellt und verbreitet, ohne für die Konsequenzen zur Verantwortung gezogen zu werden. Forschungsergebnisse, die auf die Erhöhung der Krebsraten, Allergien und anderer chronischer Krankheiten hinweisen, werden von den Unternehmen nicht anerkannt und die Zusammenhänge verneint, während ihre Lobbyist*innen für eine ständige Erhöhung zugelassener Grenzwerte arbeiten.

Zudem verbraucht die Agrarindustrie 70% der Böden und des Wassers. Sie ist im großen Maße verantwortlich für die Abholzung der Regenwälder, die Wüstenbildung, die Kontaminierung des Wassers und die Versäuerung der Ozeane; mit ihren Emissionen trägt sie entscheidend zum Klimawandel bei.

Deshalb fordern wir:

– Eine grundlegende Umorientierung und Anpassung der Produktion an die natürlichen Bedingungen, die geachtet und respektiert werden müssen. Die Politik hat auch in der Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen, dass eine Energiewende vollzogen wird, von fossilen zu nachhaltigen Energiequellen,
– ein Verbot von synthetischen Düngern, die das Wasser und die Böden belasten, Förderung von ökologischen Methoden zum Erhalt und der Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit,
– ein Verbot von Pestiziden und Umstrukturierung der Monokulturen, Förderung der Artenvielfalt als präventive Methode, um den Befall der Kulturen durch die Vermehrung bestimmter Insektenarten zu vermeiden, besonders dringliche Maßnahmen zum Schutz der Bienenvölker und deren Vermehrung,
– die Entwicklung von Alternativen zu Plastikverpackungen in der Nahrungsmittelindustrie, insbesondere Maßnahmen gegen den Verkauf von Wasser und anderen Getränken in Plastikflaschen,
– die Verkürzung der Transportwege von Nahrungsmitteln durch die Förderung der regionalen Landwirtschaft und lokale Verkaufsstrategien, wie zum Beispiel die solidarische Landwirtschaft und direktem Verkauf vom landwirtschaflichen Betrieb an die Konsument*innen.

Förderung von kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist von 686.800 im Jahr 1989 auf 285.000 im Jahr 2013 zurückgegangen. Die Produktionsbetriebe der Milchwirtschaft verringerten sich von 302.200 auf 78.800, die Zahl der Schweinezuchtbetriebe ging von 292.400 auf 46.200 zurück.

Die Konzentration der Betriebe bei gleichzeitiger Erhöhung der Produktion kann nur durch hohe Investitionen in Anlagen gewährleistet werden, womit sich viele Landwirt*innen auf Jahre hinaus verschulden. Die kleinen und mittleren Betriebe können im Preiskampf nicht lange mithalten. Die Folge ist eine weitere Konzentration auf dem Land und die Fusion von Konzernen auf globaler Ebene: die Kapitalkonzentration führt zur Kartellbildung, deren Marktmacht sich demokratischer Kontrolle mehr und mehr entzieht. In den immer größeren Massentierhaltungsanlagen leiden die Tiere, Krankheiten breiten sich aus und die Umwelt wird belastet. In den Großbetrieben arbeiten Menschen, meist aus dem Ausland, für Niedriglöhne unter schwer belastenden Umständen.

Deshalb fordern wir:

– die Förderung der kleinen und mittleren Familienbetriebe bei der schrittweisen Umstellung auf eine biovegane Lanwirtschaft, Sicherung der Übernahme der Höfe durch die nächste Generation, mit der Diversifizierung des Anbaus mit verschiedenen Fruchtfolgen, ökologischer Düngung und der lokalen Vermarktung der Produkte,
– den Abbau der Subventionen für die Agrarindustrie in der Bundesrepublik und in der EU bis 2030,
– gesetzliche Regelungen, welche die bisher externalisierten Kosten für das Gesundheitswesen und die Umweltschäden nach dem Verursachungsprinzip den Unternehmen anlasten,
– technologische Unterstützung und Beratung für die Umstellung der größeren Betriebe auf die biovegane Landwirtschaft,
– ein Programm zur Förderung des direkten Verkaufs von bioveganen Produkten an öffentliche Einrichtungen.

Förderung der Agrarökologie in Forschung und Praxis

Die Agrarökologie ist eine wissenschaftliche Disziplin und gleichzeitig eine soziale Bewegung und Praxis. Ihre Basis ist die kleinbäuerliche Landwirtschaft, deren nachhaltige Entwicklung durch die Anwendung von Prinzipien gefördert wird, nach denen indigene Völker seit Jahrhunderten in diversifizierten Agrarökosystemen kultivieren und diese erhalten haben.

Die Auffassung, dass die Zukunft in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft liegt, wird von Wissenschaftler*innen wie internationalen Organisationen vertreten. Diese sichert bereits heute circa 70% der Produktion an Nahrungsmitteln auf weniger Land und unter schlechten Bedingungen.

Die ökologische Landwirtschaft und Agrarforstwirtschaft sorgt für den Erhalt der Mikroorganismen in den Böden, der Wälder und Pflanzen, die CO2 absorbieren und somit dem Klimawandel entgegenwirken. Das von Kleinbäuer*innen verwendete Saatgut wurde über Jahrhunderte an die regionalen klimatischen Verhältnisse angepasst und ist widerstandsfähig gegenüber extremen Schwankungen.

Die Patentierung von Saatgut aufgrund genetischer Veränderungen, die hauptsächlich dem damit verbundenen Verkauf von Pestiziden und Dünger dienen, treibt die kleinbäuerlichen Familien im Süden, sowie kleinere und mittlere Betriebe in Europa wie in Deutschland in die Verschuldung. Anstatt das eigene Saatgut zu reproduzieren, werden sie gezwungen, jährlich neues Saatgut zu erwerben und dafür Kredite aufzunehmen.

Die Ernährungssouveränität der Nationen wird durch die Privatisierung von Saatgut, Land und Wasser gefährdet, weshalb international vernetzte soziale Bewegungen gegen die Konzerne der Agrarindustrie protestieren.

Deshalb fordern wir:

– die Agrarökologie als Paradigma für eine nachhaltige Landwirtschaft anzuerkennen und die wissenschaftliche Forschung entsprechend zu fördern,
– die Patentierung von Saatgut und dessen genetische Veränderung zu unterbinden und die Patentierung lebender Organismen wie Tiere sowie menschlicher Gene zu untersagen,
– die Förderung des Erhalts und Tausches von Saatgut als soziale Praxis,
– die Souveränität über die Produktion von Nahrungsmitteln für die Bevölkerung sicherzustellen, und die Versorgung entsprechend möglichst regional zu gewährleisten.

Förderungssysteme: Solidarische Landwirtschaft, Kleingärten, Permakultur

Beim bioveganen Landbau sind keine industrielle Tierhaltung und keine chemischen Pestizide, Herbizide und Fungizide nötig. Die Ressourcen werden schonender behandelt, Artenvielfalt wird gefördert und das Trinkwasser als Lebensmittel Nr. 1 nachhaltig geschützt.

Bodendüngung

Dünger in der herkömmlichen Art muss nicht erst als Pflanze den Umweg durch ein Lebewesen gehen, sondern kann direkt als Grünmasse über die Kompostierung produziert werden. Durch das Ende der Massentierhaltung werden große Agrarflächen zur Produktion von pflanzlichem Dünger (statt Tierfutter) verfügbar. Diese Nachhaltigkeit wird das elementare Marktkriterium der künftigen Dungproduktion sein.

Weitere Möglichkeiten der Nährstoffzuführung sind die Gründüngung, neue Abwasserentsorgungstechniken zur Separierung und Rückführung menschlicher Exkremente, das Mulchen, effektive Mikroorganismen und rein pflanzlich gewonnene Schwarzerde (Terra preta). Auch eine sinnvolle Fruchtfolge und neue Anbaumethoden wie etwa die Permakultur und schonende Bodenbearbeitung können zur Bodenfruchtbarkeit entscheidend beitragen.

Diese Art der Landbewirtschaftung bietet ein enormes Arbeitsmarktpotential. Der unter bestimmten Umständen stärkere Personal- und Zeiteinsatz ist über staatliche Subventionen in den Bereich der wirtschaftlichen Rentabilität zu bringen.

Synergieeffekte nutzen, Verbraucher*innen einbinden

Immer mehr Menschen sehnen sich nach einer natürlichen und ethischen Herstellung von Lebensmitteln. Ihnen ist Frische, Saisonalität und Regionalität wichtig. Viele sind gernebereit, ihre Freizeit in Projekte wie „Kleingärten“, „Urban Gardening“ oder „Solidarische Landwirtschaft“ einzubringen, um bei der Lebensmittelproduktion aktiv teilzunehmen.Dieses Angebot ist zu nutzen und kooperationswillige Landwirt*innen im Umkreis der Siedlungen sind bei dieser nachhaltigen und umweltschonenden Produktion finanziell zu fördern.

Nahrungsmittelimport, Unterstützung von deutschem Ökolandbau

Die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln steigt rasant. Zurzeit muss ökologisch hergestellte Ware oft aus dem Ausland importiert werden, um die hohe Nachfrage zu befriedigen. Dabei bleibt oft unberücksichtigt, dass bei uns geltendeRahmenbedingungen (Stichwort „Mindestlohn“) im Produktionsland nicht umgesetzt werden. Damit die deutsche Landwirtschaft konkurrenz- und überlebensfähig biologischen Ackerbau betreiben kann, sind Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, wie etwa die Zuzahlung einer notwendigen Summe zum aktuell geltenden Mindestlohn für einzustellende Feldarbeiter*innen, die für den ökologischen Landbau benötigt werden, um den Einsatz von Chemie zu vermeiden (Stichwort Glyphosat).

Darüber hinaus fordert die V-Partei³, konventionell (mit Chemie) erzeugte Lebensmittel nicht weiter aus dem Ausland zu importieren, um auch dort umweltfreundliche und nachhaltige Standards bei der Produktion zu erreichen.

Im Rahmen der Agenda 2030 wird ein Importstopp tierischer Produkte angestrebt.

V. Globale Chancen für alle

Wir tragen für Frieden und Freiheit der gegenwärtigen und der kommenden Generationen unseres Planeten eine Verantwortung. Das V steht dabei als Orientierung und Verpflichtung, unser Handeln darauf auszurichten, die Unversehrtheit aller zu erhalten, mögliche Folgen auf die Natur zu überprüfen und negative Einflüsse zu verhindern.

Vermeiden der Gentechnik in der Agrarwirtschaft

Nie zuvor hat die Menschheit mehr Nahrungsmittel produziert als heute. Über ein Drittel davon wird in Deutschland weggeworfen und vernichtet. Wenn Lebensmittel gerecht verteilt würden, müsste niemand hungern. Dennoch hungern heute mehr Menschen als je zuvor auf diesem Planeten. 70% aller Hungernden leben auf dem Lande – insbesondere in Asien und Afrika. Was den Menschen dort fehlt, ist der Zugang zu Land, Wasser und Saatgut, zu praktischem Know-how, zu lokalen Märkten und einfachen Technologien. Mit Gentechnik- Pflanzen wird bisher ausschließlich Tierfutter, Baumwolle und Energie vom Acker produziert. In Entwicklungsländern konkurrieren sie so mit der Produktion von Lebensmitteln für lokale Märkte.

Die V-Partei³ spricht sich gegen jegliche Genmanipulation in der Agrarwirtschaft aus. Es ist immer noch unklar, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben können, zum Beispiel könnten durch transgene Pflanzen mit Genen zum Schutz gegen Fraßinsekten beim Menschen Allergien entstehen, wenn sie das von den Pflanzen produzierte Gift mit der Pflanze verzehren. Außerdem tötet das Gift mehr Tierarten als nur die Fraßinsekten. Transgene Pflanzen, die in Monokulturen angepflanzt werden, bergen zu viele Risiken: Die Artenvielfalt wird reduziert, Böden werden zerstört, zu viel Düngemittel und Pestizide werden eingesetzt, insbesondere bei Pflanzen, die nicht der Ernährung dienen sollen. Wildkräuter sterben als Folge aus. Es besteht die Befürchtung, dass Pflanzen mit gentechnisch eingebauten Antibiotika-Resistenzen auf Bakterien übergehen und zu resistenten Bakterien-Stämmen führen könnten, auch wenn dies bisher nicht labortechnisch nachgewiesen werden konnte. Weiter wird befürchtet, dass sich veränderte Pflanzen über Pollenflug unkontrolliert ausbreiten. Auch diese Möglichkeit wird bislang von Genetiker*innen dementiert. Insbesondere beim transgenen Bt-Mais überwiegen die Nachteile.

Neben der Gefahr von Allergien löst auch der Bt-Mais den Welthunger nicht. Dieser kann nur durch eine bessere Verteilung bzw. eine bessere Nutzung der Flächen gelöst werden (Stopp des Anbaus von Tierfutter). Der Bt-Mais ist vor seinem größten Schädling, dem Maiszünsler geschützt, jedoch fressen nützliche Florfliegen die Larven des Maiszünslers, nehmen so das Gift aus dem Mais auf und sterben ebenfalls.

Patente auf Gentechnik-Pflanzen bringen Landwirt*innen in neue Abhängigkeiten, da sie ihre Ernte nicht mehr zur Aussaat nutzen dürfen, ohne Lizenzen zu zahlen. Über tausend Patente auf Gentechnik-Pflanzen sind bereits erteilt worden. Mutationen der Pflanzen, Zerstörung/Veränderung von anderem Saatgut und Abhängigkeit von Großkonzernen sind die Folgen.

Menschen müssen die Gelegenheit haben, sich mit nötiger Nahrung und Wasser selbst versorgen zu können – unabhängig von Großkonzernen, von denen sie es derzeit teuer erwerben müssen.

Die V-Partei³ wird diese Entwicklung nicht weiter unterstützen. Sie wird in politischer Verantwortung dieser Ungerechtigkeit und somit Armut und Hunger energisch entgegentreten.

Unabhängige Kontrollen

Wir fordern neben der vom Bund bereits eingerichteten Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffungen ein unabhängiges Ressort, das sich mit diesen Themen beschäftigt und Einfluss auf die gesamte Gesetzgebung nehmen kann.

Hinterfragen des EU-Rechts

Wenn es in EU-weiten Ausschreibungen (z.B. für Nahrungsmittelbereitstellung öffentlicher Einrichtungen) im Sinne des EU-Vergaberechts diskriminierend ist, z.B. regionales Gemüse einzufordern, müssen sinnvolle und umsetzbare politische Reaktionsmöglichkeiten überlegt werden.

VI. Gesundheit, Ernährung und Verbraucher*innenschutz – die neuen Herausforderungen!

Gesundheit

In der Gesundheitspolitik müssen Chancengleichheit und Krankheitsprävention im Vordergrund stehen. Dazu müssen mehr Forschungsgelder in unabhängige Gesundheitsforschung fließen. Auch gehören zur Prävention Maßnahmen wie z.B. Freiraum für Bewegung im Arbeitsleben und flexible Arbeitszeiten.

Krankenkassen

Die V-Partei³ fordert Versicherungspflicht für alle Bürger*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag soll ein fester Prozentsatz auf alle Einkommensarten sein. Regelleistungen überschreitende Wahlleistungen sollen weiter in privaten Krankenversicherungen absicherbar sein. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist einzuschränken, um Kosten für Verwaltung und Werbeausgaben einzusparen. Die Krankenkassen sollen in Gesundheitskassen umbenannt werden.

Gesundheitsberatung und Prävention, auch mit Hilfe von pflanzlich-vollwertigen Ernährungsstrategien, müssen in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Zahnersatz hat ausschließlich die Krankenkasse zu tragen, wenn ab einem Alter von 18 Jahren regelmäßige Zahnarztbesuche (mindestens einmal im Jahr) erfolgt sind.

Wir fordern eine Abschaffung der Abrechnung durch die kassenärztliche Vereinigung, so dass die Krankenkassen direkt mit den Ärzt*innen abrechnen können. Dabei sollen die Patient*innen die Kosten der Behandlung einsehen können, damit ein Kostenbewusstsein entsteht.

Krankenhäuser

Die Krankenhäuser in kommunaler Hand sollen weitgehend erhalten bleiben. Private Träger sollen die Behandlung der Patient*innen ausschließlich am Wohl der Menschen, und nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten.

Dazu ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde in den Verwaltungen der Krankenhäuser einzurichten, um betrügerischen Abrechnungen vorzubeugen. Fallpauschalen und Sonderentgelte sollten neu überprüft und in Hinblick auf die Versorgungsqualität validiert werden. Des Weiteren müssen Einsparpotentiale bei der ressourcenverschwendenden Verwendung von Einmalmaterialien ermittelt werden.

Ärztliche Versorgung

Die V-Partei³ fordert eine erweiterte Einbeziehung nachgewiesen wirksamer naturheilkundlicher Therapieverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Ziel soll sein, chemisch erzeugte Medikamente aus der konventionellen Medizin soweit wie möglich einzusparen, um damit nicht nur Kosten zu senken, sondern auch um Nebenwirkungen einzudämmen. Bei Arzneimitteln soll das jeweils günstigste gleichwertige Präparat verschrieben werden. Leistungen von staatlich geprüften Heilpraktiker*innen sollen in größerem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Pflegeberufe

Die Pflegeberufe sind ein Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems. Durch die Einrichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern können diese Berufe eine starke gesundheitspolitische Interessenvertretung bilden.

Pflege soll breiter aufgestellt werden und mehr Verantwortung übernehmen können. Der Einsatz von Pflegekräften durch externe Dienstleister muss auf notwendige Fälle (zum Beispiel akute Personalengpässe) eingeschränkt werden, um eine gleichartige Bezahlung der Pflegekräfte innerhalb einer Institution zu gewährleisten.

Es ist zu beobachten, dass sich sowohl die Fachgebiete als auch die Altersgruppen auf den Krankenhausstationen zunehmend mischen. Bewohner*innen in den Pflegeheimen haben chronische Erkrankungen und sind oft multimorbid. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, muss die Grundausbildung generalisiert werden. Anschließend soll eine Spezialisierung erfolgen, die allerdings auch besser bezahlt werden muss. Wenn Pflegekräfte sich weiter qualifizieren (zum Beispiel als Wundexpert*innen) sollen sie auch direkt mit den Krankenkassen abrechnen und Pflegehilfsmittel selbst verordnen können.

Stillen

In Deutschland stillen nur noch ca. 50% der Mütter nach dem sechsten Monat. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt sechs Monate ausschließliches Stillen, danach sollten Kinder, neben der Muttermilch, zunehmend feste Nahrung zugefüttert bekommen. Da die handelsübliche Folgemilch lediglich Muttermilch von der Kuh ist, die unter unwürdigen Bedingungen entsteht, sollte menschliche Muttermilch bevorzugt werden.

Weil dieses Wissen leider noch nicht weit verbreitet ist, fordern wir die Aufklärung über Stillempfehlungen zu einem festen Bestandteil jedes Geburtsvorbereitungskurses sowie der Ausbildung von Fachpersonal für Kinder- und Jugendmedizin und der Entwicklungshilfe einzurichten. Das Recht auf Stillen beinhaltet auch die Zurverfügungstellung des notwendigen Equipments (z.B. Milchpumpen) durch die Krankenkassen.

Um das Recht am eigenen Körper der Frau nicht zu verletzen, sprechen wir uns gegen einen Stillzwang aus und für eine Förderung der Alternativen, zum Beispiel durch pflanzliche Stillalternativen oder Milchbanken.

Begleitetes Sterbefasten

Gerade weil wir das Leben lieben, fordern wir das Recht auf ein Sterben in Würde. Sterbefasten bedeutet, freiwillig auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten, um den eigenen Tod herbeizuführen. Dafür brauchen wir ein Gesetz, das den Beteiligten Schutz und Rechtssicherheit gewährt.

Ärzt*innen und Pflegepersonal muss es erlaubt sein, Schwerstkranke und Sterbende beim Sterbefasten zu begleiten, statt den Sterbeprozess, wie das inzwischen üblich ist, durch lebensverlängernde Maßnahmen, oft qualvoll für die Patient*innen, aber mit Riesengewinnen für Pharmakonzerne und Co, hinauszuzögern. Für viele Menschen bedeutet die Möglichkeit des Sterbefastens großen Trost.

Abschaffung der Zeitumstellung

Für die Mehrheit ist die Zeitumstellung eine lästige Pflicht mit Folgen. Wochenlang kämpfen Mensch und Tier im Herbst und im Frühjahr mit einem Mini-Jetlag. Schlafstörungen, Störungen des Biorhythmus und Unzufriedenheit sind die Folgen. Die ehemals wirtschaftlich angestrebten Vorteile sind längst durch Studien widerlegt. Die V-Partei³ fordert das zuständige Europäische Parlament auf, die Zeitumstellung abzuschaffen.

Nahrungs- und Genussmittel

Ernährungstechnische Verantwortung der öffentlichen Einrichtungen

Uns liegt die Gesundheit aller Bürger*innen am Herzen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es in allen öffentlichen Einrichtungen wie Kantinen, Kindertagesstätten, Schulen, Mensen, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern täglich ein pflanzliches und vor allem ausgewogenes Verpflegungsangebot gibt.

Bio für alle

Nach dem Vorbild der Stadt Nürnberg soll die Bio-Qualität in öffentlichen Einrichtungen Standard werden.

Lebensmittelverschwendung

Um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, sollen Supermärkte und Restaurants keine Lebensmittel mehr wegwerfen dürfen. Stattdessen müssen diese an gemeinnützigeOrganisationen wie Tafeln, „Lebensmittelretter*innen“ oder Foodsharing-Plattformen abgegeben werden.

Wissenschaftsbasierte Drogenpolitik & Aufklärung

Die V-Partei³ fordert die Legalisierung von Cannabis für den privaten und medizinischen Gebrauch. Des Weiteren muss die grundlose Kriminalisierung von Konsument*innen beendet werden. Es bedarf der umfassenden Aufklärung der Bürger*innen sowie einer staatlichen Kontrolle der Abgabe. Damit wird die Kriminalität und der Handel eingedämmt, die Perspektive im öffentlichen und privaten Leben der Konsument*innen verbessert sowie Polizei und Justiz entlastet. Mit der staatlichen Abgabe werden Konsument*innen durch Kontrollen und Richtlinien geschützt. Zuwiderhandlungen würden auf dem Rechtsweg empfindlich bestraft, Jugendschutz hat hierbei oberste Priorität. Mit den Steuereinnahmen können Aufklärungsprogramme, die Hilfe für Suchterkrankte sowie Forschung und Bildung finanziert und ausgebaut werden.

Trinkwasserschutz

Immer mehr medikamenten- und schadstoffbelastete, nicht ausreichend vergorene Gülle auf unseren Feldern: Das ist nicht nur Geruchsbelästigung, sondern auch Gesundheitsgefährdung. Seit Jahren gelangt durch Überdüngung weit mehr Stickstoff auf deutsche Felder als nötig. Dieser taucht als Nitrat über das Grundwasser in unserem Trinkwasser und in den Oberflächengewässern wieder auf, so dass immer mehr Expert*innen Alarm schlagen. Nitrat verwandelt sich im menschlichen Körper in Nitrit und dies kann krebserregend und lebensgefährlich sein. Zudem werden durch Gülle multiresistente Keime auf Gemüse übertragen. Die EU hat Deutschland bereits gerügt, doch die Gülle fließt weiter, die Landwirtschaft ist in eine Schieflage geraten und muss sich verändern. Mit unserem Modell der bioveganen Landwirtschaft lösen wir auch dieses Problem.

Weiter setzen wir uns gegen die Privatisierung des Grundwassers ein. Die V-Partei³ fordert die EU-Kommission und den Bundestag auf, das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung gesetzlich zu verankern.

Kennzeichnungspflicht bei Nahrungsmitteln, Werbeverbot für Ungesundes

Nährwertangaben bei verpackten Nahrungsmitteln müssen klar und verständlich sein, ohne dass die Zutatenliste auf der Rückseite lange studiert werden muss. Dies ermöglicht eine Ampelkennzeichnung mit Signalfarben für die Inhaltsstoffe Zucker, Fette und Salz. Stark zuckerhaltige bzw. ungesunde Produkte sind aus der Werbung herauszunehmen.

VII. Bildung und Familienpolitik

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und das völlig unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder sexuellen Orientierung. Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit sind Teil der Menschenrechte. Die V-Partei³ setzt sich klar dafür ein, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Bildung, Selbstverwirklichung und einen fairen Lohn sowie einen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit haben, und zwar geschlechtsunabhängig. Hier besteht noch viel Förderungsbedarf.

Familie

Die V-Partei³ sieht als Familie ein Zusammenleben von mindestens zwei Menschen, die entweder miteinander verwandt, adoptiert oder verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Beziehung miteinander leben. Das Recht eine Familie zu gründen steht dabei allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Ausrichtung zu. Statt steuerlicher Vorteile durch die Ehe müssen alle Menschen, die Hilfe benötigen, staatliche Unterstützung und Förderung bekommen. Für die V-Partei³ gehört es zu den Kernaufgaben einer Gesellschaft, Menschen zu unterstützen, die für andere Verantwortung übernehmen. Dies betrifft insbesondere Familien mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.

Familien sind in ihrem Alltag häufig vor Probleme gestellt, da sich Berufstätigkeit und Familie nicht immer vereinbaren lassen. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dazu müssen mit Hilfe des Staates flächendeckend Kindertagesplätze und Freizeitangebote geschaffen werden.

Die Pflege eines Angehörigen führt häufig dazu, dass der Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausgeführt werden kann und manchmal auch aufgegeben werden muss. Deshalb ist es von enormer Wichtigkeit, pflegende Angehörige stärker als bisher zu entlasten (finanziell, aber auch mit mehr Pflegeplätzen). Es müssen staatlich geförderte Gemeinschaftszentren entstehen, in denen Kinder und ältere Menschen gemeinsam betreut werden können. Dadurch kann ein soziales Miteinander direkt vom Kindesalter an gelernt und erfahren werden.

Selbstbestimmung und sexuelle Vielfalt – Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Queers, Intersexuellen (LGBTQI*) und Heterosexuellen

LGBTQI*-Menschen werden im Alltag immer wieder von verschiedenen Seiten diskriminiert. Dies muss sich gerade in Hinblick auf Artikel 1 des Grundgesetzes ändern. Auch der Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet unter anderem Benachteiligungen, die durch die Sexualität und geschlechtliche Identität begründet werden. Die V-Partei³ stellt sich entschieden gegen jegliche Form der Diskriminierung aufgrund von sexueller bzw. geschlechtlicher Identität.

Die V-Partei³ ist davon überzeugt, dass das Adoptionsrecht gleichermaßen für alle gelten muss. Es erschließt sich kein Grund, warum LGBTQI*-Menschen nicht in der Lage sein sollten, für Kinder genauso liebevoll zu sorgen wie heterosexuelle Paare oder Einzelpersonen. Wir fordern Gleichberechtigung in allen Bereichen, wie z.B. bei der Blutspende, die bei den meisten Organisationen derzeit nicht von homosexuellen Menschen geleistet werden darf.

Trans*personen muss es erleichtert werden, ihre Identität zu leben. Hier setzt sich die V-Partei³ für die Vereinfachung von Verfahren wie Beantragung von Namensänderungen oder Geldern für medizinische Behandlungen ein.

Die derzeitige Regelung im Sinne der Personenstandsregelung lässt zu, dass eine Streichung des Geschlechtseintrags im Geburtenregister zwar möglich ist, nicht aber alternative geschlechtliche Identitäten eingetragen werden. Die V-Partei³ sieht es als notwendig an, den Punkt „Geschlecht“ in sämtlichen Amtsdokumenten hinsichtlich ihrer oftmals binären Strukturen zu reformieren, um Menschen mit weiteren Geschlechtern nicht auszugrenzen. Auch sollte in diesem Zuge über eine geschlechtergerechte Sprache nachgedacht werden.

Rahmenbedingungen von Bildungsinstitutionen

Das Bildungssystem beginnt bereits in den Kindertagesstätten. Gut ausgebildete Pädagog*innen sind für ihre wichtigen Aufgaben angemessen zu bezahlen. In der frühkindlichen Erziehung werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung unserer Kinder gestellt. In gut ausgestatteten Schulen fällt das Lernen leichter. Marode Gebäude, die nur oberflächlich gereinigt werden sowie altmodische Kreidetafeln laden nicht zum Lernen ein. Hier sind Investitionen notwendig, damit Schulen zu einem modernen Lernort werden. Alle Schulen sollen mit Whiteboards, Tablets und/ oder Laptops ausgestattet werden. Im Zuge der Digitalisierung müssen die Lernenden auch in der Medienkompetenz geschult werden. Dies ist in den Lehrplänen zu verankern, Lehrkräfte sind durch Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend zu schulen. Zu den Rahmenbedingungen gehören auch kleinere Klassen. In großen Klassen, mit teilweise 30 Kindern, kann nicht jeder Lernende ausreichend gefördert und gefordert werden. Wir fordern Klassengrößen von maximal 25 Lernenden in der Grundschule als auch der weiterführenden Schule.

Ebenso ist Team-Teaching in den Integrationsklassen notwendig. Schulen stehen vor großen Herausforderungen, wenn sie Schüler*innen mit den verschiedensten Besonderheiten gerecht werden wollen. Auch wenn es das Ziel sein sollte, alle Kinder gemeinsam zu unterrichten, so gibt es doch auch Kinder, denen man an Regelschulen nicht gerecht werden kann. Diese Kinder brauchen einen kleineren, gut betreuten und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rahmen, um sich besser entwickeln zu können. Auch hierfür fordern wir zusätzliche Lehrkräfte. Für alle Lernenden gilt die Notwendigkeit eines sinnvollen Förderunterrichts. Beides sind wichtige Säulen, die in jedes Bildungssystem zu integrieren sind.

Vergleichbarkeit von Abschlüssen

Abschlüsse in unserem Bildungswesen sind deutschlandweit so gleichwertig wie möglich zu gestalten. Wir fordern daher eine Abschaffung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz. Ebenso sind ausländische Abschlüsse anzuerkennen, damit wichtige Fachkräfte so schnell wie möglich ihren Beruf ausüben können. Voraussetzung ist die Kommunikationsfähigkeit, begleitende Deutschkurse sind bis zum Sprachlevel B2 als Pflicht anzusehen sowie eine fachliche Prüfung. Wir fordern die Entwicklung geeigneter Konzepte zur Integration. Insbesondere Kinder geflüchteter Menschen benötigen begleitende psychosoziale Betreuung in Kooperation mit den Lehrenden. Team-Teaching ist hier notwendig, da Kinder mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen zu uns kommen und mit einer zweiten Lehrkraft Defizite schneller aufgearbeitet werden können.

Keine Einflussnahme der Industrie und ihrer Lobbyverbände auf Schule und Schüler*innen, Überarbeitung der Schulfächer

Wir fordern, dass in Bildungseinrichtungen die positiven Auswirkungen vollwertiger pflanzlicher Nahrung auf die Gesundheit, das Erlernen nahrungsspezifischer Kompetenzen hin zu einer gesunden Lebensführung in Verbindung mit Sport sowie die Ausbildung eines Umweltbewusstseins einen höheren Stellenwert erfahren muss.

In der aktuellen Gesellschaft werden Kinder immer noch zu einer omnivoren Lebensweise erzogen. Es wird als freie Entscheidung verstanden, dass der mündige Mensch später das erlernte Essverhalten selbständig revidieren kann. Richtig ist jedoch, dass damit den Kinderneine soziale „Normalität“ aufgezwungen wird, die sie später nur mit Mühe wieder verlassenkönnen und sollen. An den heutigen Diskussionen und außerfamiliären Einflussnahmen zeigtsich, dass die proklamierte „freie Wahl“ der Kinder in erwachsenen Jahren nicht stattfindensoll.

Solange die Tierindustrie nicht in eine biovegane Landwirtschaft umgewandelt ist, muss jeglicher manipulativer Einfluss kompromisslos gestoppt werden.

Studien zur pflanzlichen Ernährung und dem damit verbundenen Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sind den Schüler*innen nicht länger vorzuenthalten, sondern aktiv auch in denLehrbüchern zu verankern. Folglich ist sowohl ein Schulfach „Ernährung“ als auch eine Erweiterung um die Themengebiete Tierrechte und Umweltschutz in allen Schulen anzustreben. Beim Schulfach Nahrungszubereitung bzw. Hauswirtschaft, das in allen Schulformen angeboten werden sollte, ist die vegane Kochkunst zu vermitteln.

Die staatlich subventionierte Schulmilch ist umgehend abzuschaffen und durch Pflanzendrinks zu ersetzen.

Aus Rücksicht auf den sich verändernden Biorhythmus in der Pubertät sollte der Unterricht an weiterführenden Schulen später beginnen.

Schule sollte junge Menschen auf lebenspraktische Dinge vorbereiten. Zur Vermittlung entsprechender Grundlagen (zum Beispiel über Gerichtsbarkeiten, Ablauf von Gerichtsverfahren, Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt, Rechtsgeschäfte usw.) fordern wir an allen Schulen die Einführung des Faches „Rechtskunde“, das mindestens einJahr lang unterrichtet wird.

Studium

Angehende Ärzt*innen werden an den Universitäten nicht ausreichend über die Zusammenhänge zwischen Ernährung und Krankheiten ausgebildet.

Wir fordern die Einführung und den Ausbau einer scheinüberprüften ernährungsmedizinischen Vorlesungsreihe als festen Bestandteil des Medizinstudiums.

Studiengebühren erschweren den Zugang zur Bildung und sollen daher nicht erhoben werden.

Kochausbildung

Mit der Verbreitung der pflanzlichen Ernährung steigt der Bedarf an veganen Köch*innen. Vegane Restaurants suchen händeringend nach gutem Küchenpersonal, nach Menschen, die professionell vegane Speisen zubereiten können und die Techniken der pflanzlichen Küche routiniert beherrschen.

Wer eine Kochausbildung absolviert, wird derzeit zur Zubereitung tierlicher Produkte gezwungen. Dies ist eine Diskriminierung von vegan lebenden Menschen bereits in der Ausbildung und nicht mehr zeitgemäß. Die V-Partei³ fordert daher, bundesweit die klassische dreijährige Kochausbildung ohne die Verwendung von Tierprodukten durchzuführen und für bereits ausgebildete Köch*innen entsprechende Weiterbildungskurse anzubieten.

VIII. Mobilität, Verkehr

Automobil- und Zugverkehr

Die heutige Verkehrssituation zeigt eindeutig das Versagen der deutschen Politik auf ganzer Linie auf. Ein hohes Maß an Umweltzerstörung und Misswirtschaft werden auf dem aktuellen Kurs zu einer gigantischen Falle für nachfolgende Generationen führen. Der Verkehr wird die nächsten Jahre ohne ein entschiedenes Eingreifen weiter steigen und die Wege, die Waren und Menschen zurücklegen, werden immer weiter.

Der Preis, den wir dabei zahlen, sind jährlich tausende Verkehrstote und hunderttausende Verletzte, physische und psychische Belastungen durch Stress, Schadstoffe und Feinstaub, Flächenverbrauch, Klimaerwärmung und aussterbende Tier- und Pflanzenarten.

Wir fordern von der Verkehrspolitik, dass ein besserer Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach Mobilität des Einzelnen und den daraus folgenden Gesamtkosten für die Gesellschaft und Umwelt gleichberechtigt abgewogen wird.

Der Einfluss der Automobilindustrie auf die Gesetzgebung, insbesondere im Bereich Verkehr und Umwelt, ist konsequent zu verringern. Gesetzeslücken in der Emissionsgesetzgebung sind konsequent zu eliminieren, damit sich emissionsfreie Antriebskonzepte rasch durchsetzen.

Die Verkehrswegeplanung ist nach Jahrzehnten falscher und schädlicher Prioritätensetzung radikal umzusteuern: Vorrang der Schiene vor der Straße.

Zur Reduktion der Emissionsbelastung, der Anzahl schwerer Unfälle und der Verbesserung des Verkehrsflusses setzt sich die V-Partei³ für ein generelles Tempolimit auf allen Straßen ein: 30-50 km/h in der Stadt, 100-120 km/h außerhalb, 130 km/h auf Autobahnen.

Mobilitätsreduzierung

Die europäische Bevölkerung wird in den nächsten Jahrzehnten sinken, trotzdem wird das Verkehrsaufkommen jedes einzelnen weiter steigen.

Der Arbeitsplatz ist heute durchschnittlich 20 km vom Wohnort entfernt, die Produkte des täglichen Lebens kommen aus allen Kontinenten zu uns, da diese dort günstiger hergestellt werden. Konsumartikel werden über das Internet geliefert. Viele Menschen fliegen jedes Jahr über tausende Kilometer in den Urlaub. Die Aufgabe des Staates muss es sein, die Kosten für Produkte und Dienstleistungen so anzugleichen, dass die Folgekosten in der Zukunft berücksichtigt werden. Dies wird zu einer deutlichen Reduktion des Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Umweltauswirkungen führen.

Kostenloser ÖPNV

Aus Gründen des Umwelt- und des Klimaschutzes ist es unser Ziel, den Anteil des ÖPNV am Verkehrsaufkommen deutlich zu steigern. Hierzu fordern wir finanzielle Anreize und ein deutlich attraktiveres ÖPNV-Angebot.

Die V-Partei³ fordert die komplett kostenfreie Nutzung des ÖPNV. Durch einen fahrscheinlosen ÖPNV lassen sich Teile der anfallenden Kosten direkt einsparen oder senken, z. B. durch den Verzicht auf Fahrkahrtenautomaten und –kontrollen sowie das Wegfallen teurer Prozesse gegen Schwarzfahrer*innen. Zudem kommen indirekte Einsparungen: Verbesserung der Luftqualität, weniger Umwelt- und Klimabelastung, weniger Verkehrsunfälle, geringere Kosten für Straßenbau und –sanierung, weniger Platzverbrauch und steigende Lebensqualität und Attraktivität für Touristen.

Zudem möchten wir die Einnahmen der in vielen Städten einzuführenden City-Maut in die Finanzierung des ÖPNV stecken. Weitere Einnahmen lassen sich durch erhöhte Parkgebühren in Innenstädten realisieren. Unser Ziel ist es, das ÖPNV-Angebot in Großstädten so auszubauen, dass in Verbindung mit dem Fahrradverkehr und Carsharing bei der Personenbeförderung komplett auf private PKW verzichtet werden kann. Der Bau von Straßenbahn-, Stadt-, S- und U-Bahnen soll daher unterstützt und vorangetrieben werden. Lückenschlüsse müssen ebenso erfolgen wie ein Ausbau der Verbindungen in außerhalb liegende Stadtteile und Vororte. In vielen Städten gibt es bereits Schienenverbindungen, die derzeit nicht oder nur durch den Güterverkehr genutzt werden, hier ist eine Reaktivierung zu prüfen. Parallel gehören Stadtteilbahnhöfe und Haltepunkte wieder eröffnet oder neu gebaut. Die Attraktivität der Stadtbusnetze ist durch zusätzliche Ringlinien, Integration der Regionalbuslinien in das bestehende Busnetz, Beschleunigung des Busverkehrs durch Vorrangschaltungen an Ampeln und durch Einrichtung separater Busspuren sowie eine Taktverdichtung zu steigern. Grundsätzlich fordern wir den Vorrang des ÖPNVs vor dem motorisierten Individualverkehr, so sollten ggf. für Busspuren Autospuren zurückgebaut werden.

Auf dem Land ist ein Mindestversorgungsgrad sicherzustellen, zudem sollte auch hier der Ausbau vorangetrieben werden. Wir fordern den sofortigen Stopp von Bahnstreckenstilllegungen und die Prüfung der Reaktivierung ehemaliger Bahnstrecken. Die Versorgung in ländlichen Gebieten kann zudem mit Anruf-Sammel-Taxis, Ruf- und Bürger*innenbussen usw. ergänzt werden. Bei den erforderlichen Investitionen sollen die Kommunen dabei von den Ländern und vom Bund finanziell unterstützt werden.

Im Fernverkehr fordern wir eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung. Dies gilt ebenso für den Fernbusverkehr. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre fordern wir eine kostenlose Nutzung des Fernverkehrs.

Individualverkehr

Bei einem entsprechend ausgebauten ÖPNV und Radwegenetz sollte es nach Möglichkeit nicht mehr notwendig sein, ein eigenes Fahrzeug zu besitzen. Für alle anderen Fälle müssen Fahrzeuge bereitstehen, die ökologisch, als auch ökonomisch eine optimale Lösung bilden. Im Kfz-Bereich zeichnen sich mehrere Trends ab, die die Art des Individualverkehres in den nächsten Jahren prägen können:

– Elektrifizierung: Ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug kann dazu beitragen, den Emissionsausstoß (Schadstoffe, Treibhausgase, Feinstaub, Lärm) deutlich zu senken, wenn der gesamte Lebenszyklus des Fahrzeugs optimiert und die Energie zu 100% regenerativ erzeugt wird. Grundsätzlich sollen individuelle Kraftfahrzeuge nur als Ergänzung zum ÖPNV eingesetzt werden.

– Autonomes Fahren: Um dieser Technologie eine gute Entwicklungschance zu geben, ist es wichtig, dass der Gesetzgeber diese neue Welt in die richtigen Bahnen lenkt. Wir fordern daher auf der einen Seite entsprechende Möglichkeiten, Testfahrzeuge auf ausgerüsteten Strecken zuzulassen, auf der anderen Seite aber auch die rechtliche Frage zu klären, wie ein Computer und seine Handlungsweisen im Straßenverkehr ethisch und rechtlich zu bewerten sind.

– Sharing: Das Teilen von Fahrzeugen auf verschiedene Menschen in einem kleinen Gebiet, kann dazu führen, dass insgesamt weniger Fahrzeuge benötigt werden, da einzelne besser ausgelastet werden. Wir sehen das Carsharing Modell als optimale Ergänzung zum ÖPNV und der Fahrradmobilität an. Besonders in ländlichen Regionen können so strukturschwache ÖPNV- Verbindungen vernetzt werden, ohne Leerfahrten in Kauf zu nehmen.

– Materialien: Bei vielen Fahrzeugen, vor allem im oberen Preissegment, sind in der Fahrgastzelle viele Teile, wie das Lenkrad oder die Sitze mit Leder überzogen. Die V-Partei³ fordert, Fahrzeuge nur mit tierfreien Materialien anzubieten.

– Bußgelder und Steuern: Die fälligen Steuern und Bußgelder sind für Mitbürger*innen mit geringem Einkommen genauso hoch wie für Mitbürger*innen mit hohem Einkommen. Wir fordern daher alle Bußgelder und Kraftfahrzeugsteuern ausgehend von aktuellen Sätzen nach dem zu versteuernden Einkommen zu erhöhen. Zusätzlich soll bei den Steuern die Art und Menge der Emissionen einberechnet werden.

– Zukunft des Verbrenners: Wir fordern eine Kehrtwende in der Verkehrspolitik hin zu Nullemissionsfahrzeugen mit Hilfe von neuen Emissionsvorschriften (Stichwort: Euro7), die auch eine genauere Überprüfung bei der Zulassung sowie während der Lebensdauer der Fahrzeuge einschließt. Außerdem fordern wir die schrittweise Umstellung auf CO2-neutrale synthetische Kraftstoffe (E-Fuels), die durch regenerativen Strom aus Überkapazitäten, Wasser aus Überkapazitäten und CO2 aus der Luft bereits heute großtechnisch hergestellt werden können.

Zur Förderung von CO2-neutralen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor befürworten wir die Einführung und stufenweise Anhebung einer CO2-Steuer auf Kraftstoffe.

Fahrradmobilität

Circa 10% der Bevölkerung hat den Statistiken zu Folge aus wirtschaftlichen Gründen kein Fahrrad. Die V-Partei³ unterstützt Projekte, wonach die umweltfreundliche Fahrradmobilität gefördert wird.

Gegenüber dem motorisierten Individualverkehr hat der Fahrradverkehr enorme Vorteile: kein Schadstoff- und CO2-Ausstoß, deutlich weniger Platzverbrauch und Lärmemissionen, erheblich weniger schwere Verkehrsunfälle und zudem ist die Fortbewegung auf dem Fahrrad auch noch gesundheitlich von Vorteil. Die Fahrradmobilität gehört daher deutlich stärker als bisher gefördert, sowohl durch den Ausbau der Infrastruktur als auch per finanzieller Anreize.

Wir fordern daher, die Infrastruktur für Fahrradmobilität durch folgende Maßnahmen auszubauen:

– Ausbau von Fahrradstrecken, Radfernwegen und Radwegen, Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur (z. B. E-Bike-Ladestationen).

– Einhaltung einer Mindestbreite bei Radwegen von zwei Metern. Ggf. müssen hierfür Autospuren weichen.

– Ausweisen deutlich mehr innerstädtischer Straßen als sog. „Fahrradstraßen“. Diese Straßen sollten möglichst vom motorisierten Individualverkehr ausgenommen werden, sollte dies nicht möglich sein, sollten sie als reine Anwohnerstraßen oder als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden und das Parken von Autos an den Straßenrändern eingeschränkt werden.

– Förderung und Ausbau sogenannter „Fahrradwohnviertel“, „autofreier Viertel“ und ähnlicher Projekte

– Ausbau sogenannter „Fahrradparkhäuser“, z.B. in Innenstädten, an Haltestellen des ÖPNVs und in der Nähe von Fußgängerzonen. Bereitstellung deutlich mehr sicherer Abstellmöglichkeiten und Fahrradbügel, Einplanung deutlich mehr Fahrradstellplätze bei öffentlichen und privaten Neubauten.

– Förderung von Bikesharing-Anbietern und Bereitstellung entsprechender öffentlicher Infrastruktur.

Diese Forderungen sollen so umgesetzt werden, dass der Fußgänger*innenverkehr nicht beeinträchtigt oder behindert wird.

Um den Verkehrsfluss zu beschleunigen, fordern wir die Einführung eines „grünen Pfeils“ für Radfahrer*innen an Ampeln, die dann auch bei Rot entsprechend nach einem Stopp überfahren werden dürfen, analog des grünen Rechtsabbieger-Pfeils im Autoverkehr. Ampelschaltungen sind so umzustellen, dass vorrangig für den Fahrradverkehr und den ÖPNV „grüne Wellen“ entstehen.

Besonders gefährlich ist das Radfahren in der Stadt an großen Kreuzungen. Wir fordern daher einen forcierten Umbau gefährlicher Kreuzungen, z.B. nach dem Konzept der geschützten Kreuzung („protected intersection“). In jedem Fall hat die Sicherheit desFahrradverkehrs grundsätzlich Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr zu haben, was auch bedeutet, dass – falls keine anderen Möglichkeiten umsetzbar sind – Autospuren zurückgebaut werden müssen.

Die Geldbußen für Autofahrer*innen, die Radfahrer*innen gefährden oder behindern, z.B. durch Parken auf Radstreifen, gehören deutlich erhöht. Zudem sollte es hierzu mehr Aufklärung geben, auch in Fahrschulen.

Bisher wird das Fahrrad mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19% besteuert. Wir fordern die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7%. Dieser soll nicht nur auf die Fahrräder an sich, sondern auch auf Zubehör- und Verschleißteile sowie Reparaturen angewandt werden. Außerdem sollten große Unternehmen zu dem Angebot eines Jobrades verpflichtet werden, welches steuerlich noch stärker gefördert werden sollte. Der Geldwertvorteil für die Privatnutzung ist bei Fahrrädern zu entfallen. Für Dienstwagen sollte dieser im Gegenzug auf mindestens 2% erhöht werden.

In einzelnen Zügen bundeseigener Eisenbahnen ist es nicht erlaubt, Fahrräder zu transportieren (z.B. in älteren ICE-Zügen). Um die einzelnen Verkehrsmittel besser zu verzahnen, fordern wir die Mitnahmemöglichkeit in allen Zügen. Die Mitnahme im ÖPNV mit entsprechender Kapazität sollte grundsätzlich erlaubt sein, Verbote sollten die Ausnahme bleiben.

Güterverkehr

Durch die einseitige Förderung der Automobilbranche sind die Transportkosten auf der Straße im Vergleich zu den umweltfreundlicheren alternativen Transportmitteln deutlich gesunken und insbesondere durch fehlende Investitionen in das Schienennetz fehlt es den Lastkraftwagen an Konkurrenz.

Neben der Emissionsbelastung durch den Lastkraftwagenverkehr, sowohl in Form von Schadstoffen als auch von Lärm, existieren auch weitere Risiken. Durch schwere Fahrzeuge von teilweise über 40 Tonnen werden viele Straßen insbesondere für Zweiräder zu einer Gefahr. Gerade die Straßen in den Städten und Dörfern sind für derartige Belastungen nicht ausgelegt und werden besonders in Mitleidenschaft gezogen.

Der Kostendruck in der Transportbranche führt des Weiteren zu einer höheren Belastung der Kraftfahrer*innen, die in einer Zwickmühle zwischen Arbeitgeber und den gesetzlichen Vorgaben stehen. Auf diese Weise werden letztere zu sehr vernachlässigt, wodurch viele Fahrzeuge technische Mängel aufweisen, die Ladungen nicht gesichert oder die Fahrer*innen übermüdet sind, weil sie die Ruhezeiten nicht einhalten. Dies führt unweigerlich auf immer volleren Straßen zu mehr Unfällen und Personenschäden.

Der Flugverkehr ist von allen Transportmöglichkeiten der mit Abstand schädlichste Transportweg für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Daher lehnen wir diesen ab. Der Flugverkehr muss nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert werden. Wir fordern daher, mehr Waren auf der Schiene oder per Schiff zu transportieren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind entsprechend so anzupassen, dass umweltfreundlichere Transportarten bevorzugt werden.

IX. Tierrechte

Jedem Tier wohnt eine individuelle Würde inne, die durch den einzelnen Menschen sowie durch die staatliche Gewalt zu achten und zu schützen ist. Daher sind Tiere keine Sachen und dürfen vom Menschen – auch rechtlich – nicht wie Sachen behandelt werden.

Tiere und Menschen leben gemeinsam auf unserem Planeten und haben hier ein gemeinsames Recht auf eine möglichst ungestörte Entfaltung ihres Lebens. Aus der Macht der Menschen, das Leben und die Lebensgrundlagen zu zerstören, ergibt sich die Verantwortung der Menschen, sich selbst zurückzunehmen, die Lebensgrundlagen für alle Lebewesen zu erhalten und den Tieren zu ihrem Recht auf Entfaltung ihres Lebens zu verhelfen.

Direkte Konsequenzen sind u.a. die Reduzierung des Zerschneidens des Lebensraumes für die Wildtiere (durch Brücken über und Tunnel unter Straßen u.a.), die Abschaffung der kommerziellen Tierhaltung und Tiertötung, inklusive Jagd und Fischerei, sowie die Abschaffung der Tierversuche.

Abschaffung der Nutztierhaltung

Das aktuelle Tierschutzgesetz (TierSchG) verdient seinen Namen nur in seinem § 1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Rein rechtlich gilt die Nutzung zur Nahrungsgewinnung als vernünftiger Grund, um Tiere aller Klassen zu züchten, zu halten und schließlich auch für den Verzehr zu töten. Da den Tieren als gleichwertigen Lebewesen das Vermögen zugesprochen wird, Schmerz und Leid wahrzunehmen, fordert die V-Partei³ die Beachtung der Tiere als vollwertige Rechtssubjekte.

Die weiterführenden Regelungen des TierSchG sind leider immer noch ein„Schlachtungsermächtigungsgesetz“. Unsere Vorstellung ist daher, als neue gesetzliche Regelung, das Verbot aller Tierschlachtungen, die in Verbindung mit der Produktion von Nahrungsmitteln, Kosmetik, Kleidung und Gebrauchsgegenständen stehen.

Für das Erreichen dieses Zieles haben wir uns das Jahr 2030 vorgenommen.

Im Zentrum des Ernährungssystems steht die industrielle Verwertung von Tieren, wobei allein in Deutschland pro Jahr 100 Millionen Tiere getötet werden, die unter nicht akzeptablen Umständen aufgezogen wurden. Die Massentierhaltung verursacht ein unerträgliches Leiden der Tiere und Menschen, sie verursacht einen Großteil der klimaschädlichen Emissionen, verdrängt in Deutschland kleine und mittlere Betriebe und führt zur Vertreibung von kleinbäuerlichen Familien von ihrem Land, insbesondere auf der Südhälfte der Erde.

Deshalb fordern wir:

– das Recht der Tiere auf ein freies Leben zu respektieren und diese nicht länger als Konsumware oder Rohstoff zu betrachten,
– den Export von tierischen Produkten und Tieren zunächst schrittweise zu erschweren mit dem Ziel, ihn abzuschaffen,
– den Import von tierischen Produkten und Tieren durch Auflagen und steuerliche Maßnahmen zu reduzieren.

Leder

Leder ist ein tierischer Rohstoff, der einen eigenständigen Industriezweig darstellt. Dabei ist vielen Menschen nicht bewusst, dass die enorme Nachfrage (Kleidung, Autos, Möbel) nicht durch in Deutschland geschlachteter Nutztiere abgedeckt werden kann. Die Lederproduktion ist mit enormem Leid der betreffenden Tiere verbunden. Auch die Menschen, die in diesem Industriezweig im Ausland beschäftigt sind, werden massiv ausgebeutet. Häufig sind Richtlinien bezüglich des Umgangs mit giftigen Gerbstoffen unzureichend. Deswegen fordert die V-Partei³ die Abschaffung der Lederproduktion in Anlehnung an das Ende der Nutztierhaltung in Deutschland und das Verbot der Einfuhr von Lederprodukten nach Deutschland.

Pelz

In Deutschland und der ganzen Welt werden nach wie vor Tiere gehalten, die der Pelzgewinnung dienen. Dabei handelt es sich unter anderem um Nerze, Marderhunde und Füchse, aber auch um Hunde, Katzen und andere Tiere. Bereits mit der Haltung sind enorme Qualen verbunden (enge Drahtkäfige, keine Beschäftigung, keine Sozialkontakte). Auch die Tötung und Pelzgewinnung an sich verursacht ein enormes Leiden bei den entsprechenden Tieren. Es ist nicht unüblich, diese ohne Betäubung zu töten bzw. bei vollem Bewusstsein zu häuten.

Für die Menschen gibt es zahlreiche Alternativen, sich ohne tierische Rohstoffe wärmend und optisch ansehnlich zu kleiden. Die V-Partei³ fordert deswegen die Abschaffung der verbliebenen Pelzfarmen in Deutschland. Zudem soll die Einfuhr von Pelzprodukten nach Deutschland unterbunden werden.

Zooläden

Bereits heute fristen zahlreiche Heimtiere, darunter Kaninchen, Meerschweinchen, exotische Vögel und verschiedene Reptilien und Amphibien ihr Dasein in deutschen Tierheimen. Deren Haltung erfordert gute Kenntnisse und ein hohes Engagement der Tierhalter*innen. Leider werden heute immer noch Haustiere in Zooläden zum Verkauf angeboten. Haltungsformen und Einschränkung der Freiheit sind nie artgerecht. Der Durchlauf der Kundschaft bedeutet einen enormen Stress und ungeschultes Personal leistet eine mangelhafte Versorgung. Zudem verfügt es oft über ein ungenügendes Wissen bezüglich der Haltungsanforderungen und des Zubehörs. Deshalb fordert die V-Partei³ ein Verbot des gewerblichen Vertriebs von Tieren.

Tierheime

Die Finanzierung der laufenden Kosten von Tierheimen ist ohne staatliche Hilfe meist nicht möglich. Aktuell kämpfen viele Tierheime ums Überleben. Die Leidtragenden sind am Ende die Tiere. Deswegen fordert die V-Partei³ eine ausreichende staatliche Subventionierung von Tierheimen und Einrichtungen mit ähnlichem Zweck (zum Beispiel Wildtierauffangstationen).

Messen/ Zuchtausstellungen

Auf Messen und Ausstellungen werden Tiere präsentiert, vorgeführt und mitunter angefasst, die dadurch einen enormen Stress erleiden. Auch der Verkauf ist nicht unüblich – Interessent*innen werden nicht bezüglich ihrer Kenntnisse und Haltungsmöglichkeiten befragt. Rassen verschiedener Tierarten werden aktiv produziert, da sie über eine gewisse Optik oder charakterliche Genetik verfügen. Die V-Partei³ fordert deswegen ein Verbot von Liebhabermessen und Zuchtausstellungen.

Zirkus

Jedes Lebewesen, das auf dieser Welt existiert, verfügt über arttypische Anforderungen an den Lebensraum. Besonders für Wildtiere, die nicht domestiziert sind, ist die Haltung in Menschenhand eine Qual. In Zirkussen werden Tiere auf engem Raum gehalten, um allabendlich Kunststücke vor großen Menschenmassen zu vollführen. Das kann der natürlichen Lebensart in keinem Fall entsprechen, was sich nicht zuletzt in Stereotypien zeigt. Die V-Partei³ fordert deswegen die Abschaffung der Tierhaltung in Zirkussen.

Zoos gelten schon lange als traditionelle Möglichkeit für viele Menschen, wilde und exotische Tiere aus der Nähe zu betrachten. Da diese aber meist aus anderen klimatischen Zonen stammen und anspruchsvolle Standards der Tierhaltung erfüllt werden müssen, kann ihren Ansprüchen nicht ausreichend Genüge getan werden. Der Bewegungsraum ist meist unzureichend, Beschäftigungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden und die zahlreichen Besucher verursachen den natürlicherweise scheuen Tieren großen Stress.

Die V-Partei³ fordert deswegen die Abschaffung von Zoos. Die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Tierarten darf nur in Reservaten stattfinden, die den Tieren den von ihnen benötigten artgerechten Lebensraum und die entsprechende Biodiversität in ihrem Umfeld anbieten können.

Novellierung der Jagdgesetze

Der Wegfall von ungestörtem Lebensraum, die Zerschneidung der Biotope und die stark industrialisierte Bewirtschaftung in Wald und Feld haben großen Einfluss auf das Ökosystem. Den behaupteten Folgen wird mit hohen Abschusszahlen begegnet. Wissenschaftliche Studien und Stellungnahmen renommierter Wildbiolog*innen belegen, dass es für die Wildtierjagd keinen vernünftigen Grund gibt und sie sogar kontraproduktiv zu den ausgelobten Zielen der Jagdbefürworter*innen ist. Die Jagd zerstört Familienverbände und Sozialstrukturen und führt dazu, dass sich die Tiere unkontrolliert und losgelöst von ihrem natürlichen Fortpflanzungsrhythmus vermehren. Untersuchungen belegen, dass Wildpopulationen nicht allein durch Beutegreifer, sondern überwiegend durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten reguliert werden. Die afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) verbreitet sich von Osteuropa nach und nach immer weiter Richtung Westeuropa. Diesem Regulator tritt der Deutsche Jagdverband und die Regierung mit Prämien für getötete Wildschweine (Sus scrofa) entgegen. Dies führt zu den in Absatz 2 bereits genannten Problemen.

Um tatsächlich zu helfen, sollten diese Gelder in tierversuchsfreie Forschung investiert werden.

Jagd bedeutet einen enormen Stress und häufig große Qualen für die beschossenen Wildtiere. Die Zucht verschiedener Tierarten, wie zum Beispiel Fasane (Phasianus colchicus), die nach Entlassung in die Natur bejagt werden, ist durch kein Argument zu rechtfertigen. Des Weiteren sollten jegliche Jagdtrophäen ein Einfuhr- sowie Ausfuhrverbot erhalten. Die deutsche Regierung sollte hier vorrangig an den Artenschutz denken und dementsprechende Trophäen ausnahmslos vernichten, um so gleichzeitig den legalen sowie den illegalen Handel mit diesen zu minimieren.

Die V-Partei³ fordert die Novellierung der Jagdgesetze und Reökologisierung von Wald und Flur. Förster*innen, die sich während des Studiums der Forstwirtschaft auf den Zweig der Tiergesundheit spezialisiert haben, sollen in absoluten Ausnahmefällen tiergerechte Lösungen (z.B. Lebendfallen, Umsiedlung) anstreben. Wildtiere, die offenkundig erkrankt oder verletzt sind, sollen lebend eingefangen und von Tierärzt*innen versorgt werden.

Die Jagd als Hobby ist abzuschaffen.

Tierversuche in Medizin und Forschung

Tierversuche sind ein steuerfinanziertes Milliardengeschäft für Züchter*innen, Händler*innen, Zulieferer*innen von Futter, Käfigen und Zubehör, Wissenschaftler*innen und Instituten.

95% der im Tierversuch als wirksam und ungefährlich geltenden Medikamente fallen im Anschluss durch die klinischen Studien, keine Wissenschaft hat eine schlechtere Erfolgsquote zu verzeichnen. Jedes Jahr sterben tausende Menschen an den Folgen von Medikamenten, die alle vorher an Tieren ohne aussagekräftiges Ergebnis für Patient*innen getestet wurden. Viele Wirkungen werden an Tieren nicht nachgewiesen, da Stoffwechsel und biochemische Reaktionen nicht vergleichbar sind und die Ergebnisse sich dadurch nicht 1:1 auf den Menschen übertragen lassen.

Die besten Ergebnisse in der medizinischen Forschung werden dagegen neben klinischen Zellforschungen durch die sogenannte Epidemiologie erzielt, die gezielte Beobachtung an Menschen. Darüber hinaus ließen sich die meisten Zivilisationskrankheiten durch vorbeugende Maßnahmen wie etwa eine pflanzliche Ernährung und eine gesunde Lebensweise verhindern.

Die Tiere werden in den Laboren mit Elektroschocks traktiert, ihre Organe werden zerstört, sie werden vergiftet und bestrahlt. Sie werden mit tödlichen Viren, Bakterien und Parasiten infiziert. Sie werden verbrannt und verstümmelt und chemischen Therapien ausgesetzt. Affen werden Elektroden und Geräte in die Schädeldecke implantiert. Viele Einsätze erfolgen ohne Narkose.

In einigen Ländern wurden bereits menschliche Simulationsmodelle statt Tierkörper für das Erlernen chirurgischer Eingriffe eingesetzt. Als naturgetreue Abbildung der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, die unter anderem auch mit lebensechten Haut- und Gewebeschichten, Rippen und inneren Organen ausgestattet ist, kann das moderne Ausbildungsgerät das Leben von Mensch und Tier retten.

Folglich setzt sich die V-Partei³, wie mittlerweile viele Ärzt*innen, für das Ende der grausamen Tierversuche ein.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss tierversuchsfreie Forschung in erheblich größerem Umfang finanziell gefördert werden. Notwendig ist außerdem die Beschleunigung und Erleichterung der Validierungsprozesse tierversuchsfreier Methoden. Auch in der Grundlagenforschung muss auf das Forschen an Tieren verzichtet werden. Des Weiteren bedarf es einer Aufklärung der Verbraucher*innen über tierversuchsfreie Produkte.

Klagerecht für Verbände

Die V-Partei³ fordert darüber hinaus, anerkannten Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht einzuräumen, um Missständen juristisch besser begegnen zu können.

Tierrechtegesetz und -ministerium

Die V-Partei³ will zur Durchsetzung u.a. dieser Rechtsgrundsätze ein Tierrechtegesetz entwerfen, das jedes einzelne Tier vor jeglicher gesellschaftlicher und/oder staatlicher Ausbeutung schützen und das bestehende Tierschutzgesetz ersetzen soll.

Ziel der Bestrebungen der V-Partei³ ist ein harmonisches Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Entfaltung von Tier und Mensch auf der Erde. Für die Gewährleistung dieses Gleichgewichtes fordert die V-Partei³ die Neuetablierung eines Tierrechteministeriums auf Bundes- und Landesebene.

X. Wirtschafts- und Außenpolitik

Wirtschaft

Entwicklung statt Wachstum

Kapitalismus und wirtschaftliches Wachstum sind eng miteinander verknüpft, mit all ihren Schattenseiten zu Lasten der Schwächeren und zu Lasten der Umwelt. Betrachtet man die Erde mit all ihren endlichen Ressourcen, kann nur eine Wirtschaft ohne Wachstum die Zukunft bedeuten. Weil die Menschheit nun einmal die Erde braucht, kann sie nicht dauerhaft deren Naturgesetze missachten.

Wir fordern daher, dass nicht ständig mehr, sondern dass besser und damit nachhaltiger produziert wird. Unser Ziel ist eine Wirtschaft, die vor allem die Ressourcen verbraucht, die sie wiederherstellen kann. Das bedeutet eine Wirtschaft, die im Einklang mit der Natur steht. Stabile Märkte, soziale Gerechtigkeit und ökologische Sicherheit wären die Folgen von einerWirtschaft, die das Wort „Wachstum“ durch das Wort „Entwicklung“ ersetzt und danach handelt.

Postwachstum

Unbegrenztes Wachstum auf einem Planeten mit Ressourcengrenzen ist unmöglich. Schon lange verbrauchen wir zu viele Ressourcen und betreiben damit Raubbau an der Umwelt. Das ist nicht nachhaltig und vermindert die Chancen künftiger Generationen, auch in anderen Ländern und führt zu vermehrtem Artensterben. Obwohl diese Erkenntnis weit verbreitet ist, ist die Wachstumslogik immer noch im politischen Denken und deutschem Alltag dominant. Wirtschaftswachstum wird einseitig positiv ausgelegt.

Die V-Partei³ fordert hier zur Verantwortung und Vernunft auf. Wachstum darf nicht auf Kosten anderer geschehen und materielle Grenzen dürfen nicht weiter ignoriert werden. Es muss eine klare Unterscheidung zwischen quantitativem und qualitativem Wachstum geben.

Wir sind uns bewusst, dass dies eine grundlegende Veränderung bedeutet, jedoch würde die fortgesetzte Ausbeutung von Mensch und Natur zwangsläufig zu stärkeren Veränderungen führen, die dann nicht mehr gesteuert werden können und womöglich katastrophal enden.

Die einzig logische Folgerung kann nur die Forderung nach einer Postwachstumsgesellschaft sein. Wege und Mittel für einen umfassenden Strukturwandel müssen sofort weitreichend untersucht werden, alles andere ist weder sozial tragfähig noch moralisch vertretbar. Konzepte wie z.B. Wettbewerbsfähigkeit sollen radikal hinterfragt werden. Die Kosten der Wirtschaft können nicht weiter externalisiert werden. In diesem Sinne müssen alternative Wirtschaftsformen und Projekte unterstützt und Ideen weiterentwickelt werden.

Dazu gehört eine umfassende Steuerreform, welche die Umweltkosten berücksichtigt. Energie- und Rohstoffverbrauch sowie lange Transportwege und Flugzeugkerosin müssen entsprechend besteuert werden. Auch müssen gesetzliche Regelungen eingeführt werden, die einen längerfristigen Gebrauch von Konsumgütern möglich machen, wie verlängerte Garantiezeiten und steuerfreie Reparaturen. Ökologisch und am Gemeinwohl orientiert wirtschaftende Firmen müssen stärker staatlich unterstützt werden, beispielsweise durch Subventionen.

Durch das von uns geforderte bedingungslose Grundeinkommen würden zeitliche Ressourcen frei, die den Bürger*innen einen Ausbau von Subsistenzstrukturen und neue Ansätze des Teilens und der Solidarität, wie zum Beispiel solidarischer Landwirtschaft und organisierter Nachbarschaftshilfe, möglich macht.

Förderung nachhaltiger Unternehmen und Projekte

Alle am Wirtschaftsprozess beteiligten Akteur*innen müssen erkennen, dass der Schlüssel zu einer gesellschaftlich verantwortbaren zukunftsfähigen Unternehmensentwicklung in der freiwilligen Koordination von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen liegt. Der Staat hat hierbei aus Sicht der V-Partei³ seine Lenkungsfunktion einzusetzen und nachhaltige Unternehmen und Projekte stärker mittels Subventionen zu unterstützen. Im Gegenzug müssen Unternehmen oder Projekte mit ökonomischen, ökologischen oder sozialen Nachteilen einer stärkeren Besteuerung unterworfen werden.

Wir fordern ein weltweites Kontrollgremium der UNO (ähnlich der Internationalen Atomenergie-Organisation) für das Gebiet der Rohstoffgewinnung und gewerblicher und industrieller Produktionsprozesse, um die internationale Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu gewährleisten.

Zukunftsmodell: Bedingungsloses Grundeinkommen

Das deutsche Arbeitsvermittlungs-, Arbeitslosenversorgungs- und Umschulungssystem leistet nicht, was es soll. Es verwaltet Arbeitslosigkeit und versteckt sie, entmündigt Arbeitslose, zwingt ihnen unter Androhung von Entzug der Unterstützung teilweise absurde, demotivierende und entwürdigende sogenannte Wiedereingliederungsmaßnahmen auf, kurz: es ist kontraproduktiv und in Bezug auf seine Sanktionspraxis mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bedeutet im Kern die Anerkennung der Tatsache, dass wir durch Automatisierung und Digitalisierung unumkehrbar und endgültig das Zeitalter möglicher Vollbeschäftigung hinter uns gelassen haben, da Roboter und Computer Produktions- und Verwaltungsprozesse in einem noch vor wenigen Jahren unvorstellbaren Ausmaß übernommen haben und weiter übernehmen werden. Die Sinnfrage unserer Existenz, seit Jahrhunderten im Arbeitsethos verortet, stellt sich somit neu und verlangt nach Antwort.

Das bedingungslose Grundeinkommen selbst gibt darauf keine Antwort, schafft allerdings den Freiraum, in dem jede*r nach seiner eigenen Antwort suchen kann. Und darum ist seine erste Bedingung seine Bedingungslosigkeit, denn erst wenn der Zwang, seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen, um nicht zu verhungern, wegfällt, werden Kräfte frei, um sich selbst zu verwirklichen.

Demzufolge umfasst das bedingungslose Grundeinkommen vier Grundelemente:

1. Es muss existenzsichernd sein, d.h. die materielle und kulturelle Basis einschließlich kultureller Teilhabe gewährleisten.
2. Es muss einen individuellen Rechtsanspruch darstellen.
3. Es muss ohne Bedürftigkeitsprüfung zur Verfügung gestellt werden.
4. Es muss ohne Gegenleistung, insbesondere ohne Arbeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt werden.

Seine Finanzierbarkeit ist in verschiedenen Studien belegt. Allein die Abschaffung der o.a. Verwaltung, der verschiedensten mit weiterem kostspieligen Verwaltungsaufwand verbundenen Transferleistungen, der gesamte Wegfall von Hartz IV und Grundsicherung, würde einen großen Teil der für das BGE benötigten Mittel bereitstellen. Die V-Partei³ arbeitet in ihrer Bundesarbeitsgruppe Positionspapiere aus, die sich mit der konkreten Umsetzung und Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens beschäftigen.

TTIP – das amerikanische Fragezeichen?

Beim Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP, Transatlantic Trade and Investment Partnership) befürchten wir das Aufweichen der Arbeitnehmer*innenrechte, Verschlimmerung der Klimaschädigung, weitere Nachteile beim Umwelt- und Verbraucherschutz und letztlich eine Aushöhlung der Demokratie. Wir lehnen daher TTIP insgesamt ab und setzen uns für eine internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Tier- und Menschenrechte sowie Verbraucherschutz ein.

Außenpolitik – Waffen und Konfliktlösung

Da jede Waffe ihren Krieg findet und diesen nicht beendet, lautet unsere Forderung, Rüstungsexporte grundsätzlich zu verbieten. Wer Waffen sät, wird Krieg und Elend ernten. Die deutsche Bundesregierung hat über Jahrzehnte dazu beigetragen, dass Kriege weltweit auch mit deutschen Waffen geführt worden sind und hat jetzt mit den Folgen zu kämpfen. Die V-Partei³ fordert daher ein Ende aller Waffenexporte. Atomraketen und ausländisches Militär müssen aus Deutschland abgezogen werden.

Wir fordern darüber hinaus, Konflikte im Rahmen der Außenpolitik ohne militärischen Einsatz zu lösen sowie Maßnahmen zu einer friedlichen Konfliktlösung zu unterstützen (abgewandelt nach Clausewitz: Krieg ist eben nicht die bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Krieg ist vielmehr das Resultat einer missglückten Außenpolitik).

Abrüstung muss ein zentrales Ziel sein. Die Kampfeinsätze der Bundeswehr sollen beendet werden. Humanitäre Arbeit und zivile Maßnahmen müssen von Militäreinsätzen entkoppelt werden. Die V-Partei³ spricht sich für die Auflösung der NATO und stattdessen für ein kollektives, europäisches Sicherheitssystem zur Abwehr von äußeren Gefahren aus. Die UNO muss finanziell gestärkt werden, um ihre Aufgaben, Sicherung des Weltfriedens, Streitbeilegung und nachhaltige zivile Konfliktlösung auf der Basis des Völkerrechts, erfüllen zu können.

Beseitigung von Fluchtursachen

Wenn Wirtschaftsinteressen im Vordergrund stehen, werden in ärmeren Ländern Menschen ausgebeutet. Die reichen Länder verbrauchen wertvolle Ressourcen der Erde, wodurch globale Ungleichheit und Ungerechtigkeit entsteht. Unser Konsum darf kein Leid verursachen.

Wir fordern eine faire Regelung des Handels unter der Maxime des Schutzes der Menschenrechte, d.h. keine Spekulationen auf Nahrungsmittel, kein Ausverkauf von Landflächen an ausländische Investoren, kein Import von Edelmetallen aus Konfliktgebieten, existenzsichernde Löhne und Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeitskräfte in der ausländischen Produktion. Auch muss die Produktion umweltverträglich sein.

Die Standards für Importgüter müssen erhöht werden. Es sollen Steuern nach Ressourcenverbrauch, Umweltbelastung und Arbeitsbedingungen erhoben werden, so dass Güter, die nachweislich nicht fair gehandelt werden, teurer und regionale, nachhaltig hergestellte Produkte im Verhältnis günstiger werden. Die Kosten für Schädigung von Mensch und Natur müssen im Preis enthalten sein.

Wir fordern einen Exportstopp subventionierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Altkleider und anderer Güter, wenn diese regionale Märkte zerstören. Der Export von Tierprodukten muss sofort beendet werden.

Deutschland und die EU sollen in Krisenländern Bildungsmaßnahmen fördern und Korruption bekämpfen. Da erfolgreiche Hilfe als Ziel haben muss, überflüssig zu werden, darf sie nicht zu langfristigen Abhängigkeiten führen. Der Einsatz der Gelder muss überwacht werden und die regionalen Besonderheiten berücksichtigen. Verwaltungskosten und Gehälter müssen in Relation zu den verwendeten Mitteln stehen.Regierungsorganisationen sollen nicht Teil der „Aid industry“ sein. Des Weiteren müssenEntschuldungsstrategien entwickelt werden und EU-Märkte für afrikanische Exporte geöffnet werden. Generell ist weniger Handel umweltschonender.

Flüchtlingspolitik

Es muss eine einheitliche, humane europäische Flüchtlingspolitik geben. Eine Obergrenze für Flüchtlinge ist inhuman und wird daher von der V-Partei³ abgelehnt. Wir fordern ausschließlich Einzelfallentscheidungen über Asyl, die mehrere Aspekte des individuellen Falls abwägen. Flüchtlinge, die vor Krieg, politischer, religiöser oder LGBTQI* – Verfolgung fliehen, sollen Recht auf Asyl bzw. subsidären Schutz haben. Flüchtlinge, die primär aus ökonomischen Gründen fliehen, sollen kein Recht auf Asyl haben, aber die Möglichkeit bekommen, leichter legal in die EU einzuwandern. Dazu muss das bestehendeEinwanderungsgesetz (“Blaue Karte”) novelliert werden. Menschen aus der ersten Gruppe sollen aufgrund der akuten Bedrohung Priorität haben. Hierfür ist ein EU-Konsens über sichere Herkunftsländer sinnvoll, kann aber nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sein.

Für eine humane Organisation soll es, zusätzlich zu der Erfassung in Erstankunftsländern,weiterhin Auffanglager an den “hot spots” der EU Außengrenze geben, welche von der EU errichtet und betrieben werden. Dort sollen die Schutzsuchenden registriert und bis zur Umverteilung in die EU-Länder menschenwürdig untergebracht werden. Es darf keine Verknüpfung von Finanzmittelzusagen an Regierungen gegen Rücknahmezusagen oder Ausreiseverhinderung geben. Falls kein oder nur ein gefälschter Pass vorliegt, müssen das Herkunftsland professionell zugeordnet und biometrische Daten der Geflüchteten (z.B. Fingerabdrücke) erfasst werden. Die Asylverfahren müssen zügig ablaufen. Anschließend müssen die Asylberechtigten kontrolliert auf die EU-Länder verteilt werden, unter Berücksichtigung individueller Familienzusammenführungen. EU-Staaten, die weniger oder keine Flüchtlinge aufnehmen, sollen Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Um Konfliktpotenzial sowie Frustration zu vermeiden, muss das Ziel eine möglichst schnelle Integration sein. Besonders wichtig sind hierbei verpflichtende Sprachkurse und eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ein besonderer Stellenwert muss außerdem einer dezentralen Unterbringung mit der Verteilung auf Wohnungen in möglichst unterschiedlichen Städten und Gemeinden zukommen. Projekte und Vereine, die sich für eine Integration der Geflüchteten stark machen, sollen staatlich noch stärker gefördert werden.

Die Unterhaltszahlungen müssen als Geldleistungen erfolgen, sollten Integrationsmaßnahmen nicht wahrgenommen werden, können diese gekürzt werden.

Europäische Union

Die V-Partei³ setzt sich für den Erhalt und Ausbau der Europäischen Union als Werte- und Solidargemeinschaft ein. Die EU eröffnet die Möglichkeit, hohe Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards gesamteuropäisch umzusetzen. Sie kann, dem Gemeinwohl ihrer Bürger*innen verpflichtet, übermächtigen Konzerninteressen Einhalt gebieten. Allerdings ist ein Aus- und Umbau der europäischen Institutionen hin zu mehr demokratischer Teilhabe und bürgernaher Transparenz notwendig.

Deshalb fordern wir eine Stärkung des EU-Parlaments, dazu gehört insbesondere die Einführung des Initiativrechts des Parlaments. Auch darüber, als Ergebnis einer Bürgerinitiative einen Rechtsakt vorzuschlagen, soll das Parlament entscheiden. Das Parlament soll außerdem den*die Präsident*in der Europäischen Kommission sowie die Kommissar*innen bestimmen und einsetzen. Die Kommission sollte eine eigenständige und unabhängige Abteilung für Tierschutz installieren.

Wir fordern Maßnahmen zur Einschränkung der Einflussnahme durch Lobbyist*innen: Reduzierung der im Parlament zugelassenen Lobbyist*innen, Transparenzregister, ein Verbot für EU-Abgeordnet*innen, nach Ende des Mandates Positionen in Wirtschaftsbereichen zu übernehmen, die durch ihre Arbeit während des Mandates direkt tangiert wurden.

Es ist eine einheitliche EU-Außen- und Flüchtlingspolitik anzustreben, die im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten ist.

XI. Technologie und Wissenschaft

Blockchain-Technologien (Anonymisierte, verschlüsselte Daten-Transaktionen)

Blockchain-Technologien eröffnen völlig neue Möglichkeiten, Transaktionen von Daten, Waren und Geldern, aber auch z.B. Wähler*innenstimmen anonym und betrugssicher verschlüsselt durchzuführen.

Richtig implementiert könnte diese Technologie bürokratische Prozesse entschlacken und beschleunigen, Steuerhinterziehung großflächig unmöglich machen, Korruption sowohl im privaten als auch öffentlichen Sektor erschweren und die Daten und digitale Identität von Privatpersonen schützen. Die V-Partei³ setzt sich daher für die weitere Erforschung und das Einsetzen von Pilotprojekten ein, um an der Vorfront dieser bahnbrechenden Innovation zu sein und gleichzeitig eine technisch ausgereifte und ethisch tragbare Umsetzung mit zu gewährleisten.

Parteiprogramm als PDF runterladen

>> Parteiprogramm für eine hellgrüne Zukunft 2.0 <<
(PDF 0,7 MByte)

(beschlossen auf dem 2. Bundesparteitag in Bayreuth am 17.06.2018)