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Mitglied werden

Zukunft verbessern? Ja, ich will!

Liebe Interessierte,

mit der V-Partei³ entsteht eine politische Flankierung einer ökologisch ausgerichteten Bewegung, die bislang kaum eine parlamentarische Unterstützung erfuhr. Wir sprechen Themen an, die wir uns aufgrund unserer Unabhängigkeit leisten können. 

Die V-Partei³ versteht sich als Mitmachpartei, deren Fundament eine große Mitgliederzahl werden soll, was den Grundstock der angestrebten parlamentarischen Entfaltung bedeutet.

Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie zur Vernetzung der Basis bei, um damit eine organisatorische Struktur auf allen politischen Ebenen errichten zu können. Wir streben eine politische Teilhabe in den Parlamenten in Berlin und Brüssel, sowie in den 16 Ländervertretungen genauso an, wie die Kommunalpolitik in den Bezirken, Landkreisen und Gemeinden.

Sagen Sie daher JA zur V-Partei³.

Machen Sie mit und werden als Mitglied Teil einer neuen politischen Bewegung.

 

Mitgliedsbeitrag

  • Normaltarif: 6,00 € pro Monat
    für Einzelmitglieder 
  • Ermäßigt: 2,50€ pro Monat
    für Schüler & Schülerinnen, Studierende, Auszubildende und Geringverdienende 
  • Partnertarif: 8,33€ pro Monat
    für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Sondertarif / Beitragsfrei / Partner (frei)
    Der Bundesvorstand kann beschließen, für einzelne Personen anlassbezogen den Betrag weiter zu reduzieren

Datenschutz

Ihre im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen Daten werden von der V-Partei³ innerhalb der Partei-Organisation, also auch von ihren Gliederungen, im gesetzlich zulässigen Umfang für Zwecke der Mitgliedschaft, insbesondere zur postalischen Information über politische Themen und Veranstaltungen verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

 

Mitgliedsantrag auch als Download (PDF)

Sie können den Mitgliedsantrag auch als PDF herunterladen und in Ruhe ausfüllen und ihn dann an uns zurück senden: Mitgliedsantrag als PDF

Steuerliche Informationen:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes.