Jetzt schaltet sich auch die EU ein
Zurzeit laufen nach Angabe des Handelsblatts dutzende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Wirkliche Kenntnis davon haben nur die wenigsten. Dabei geht es uns alle an. Wir gehen davon aus, dass die strengen Vorgaben der EU gerade im Bereich von Verbraucher- und Tierschutz sofort umgesetzt und strikt eingehalten werden. Leider ist dies nicht der Fall, wie die Einleitung eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland sehr deutlich beweist. Das Leid geht weiter, obwohl es seit Jahren aufgehört haben sollte.
Es ist schon fast Routine, dass EU-Richtlinien zum Thema Tierschutz in Deutschland vollständig ignoriert werden, bis ein Vertragsverletzungsverfahren das letzte Mittel ist. Eine Tatsache, die nicht nur im Widerspruch zum EU-Recht, sondern auch zum Deutschen Tierschutzgesetz steht. In diesem heißt es:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Der Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen sagt daher zu Recht: „Deutschland nimmt das Staatsziel ‚Tierschutz‘ nicht ernst.“ Verspätete oder versäumte Umsetzung von Richtlinien oder auch das bewusste Hinauszögern von Gesetzesänderung gehören zum täglichen Geschäft. So möchte z.B. Bayern die äußerst schmerzvolle Kastration von Ferkeln ohne Betäubung noch weiter in die Länge ziehen, obwohl damit zum 01.01.2019 endgültig Schluss sein sollte.
Es ist erschreckend, wie ein modernes Land wie das unsere Tierrechte geradezu ignoriert und selbst ihre Umsetzung willentlich blockiert.
So wird in Deutschland ein überprüfungspflichtiger Tierhalter nur alle 17 Jahre, in Bayern sogar nur alle 48 (!) Jahre kontrolliert und Verfahren wegen Tierschutzverstößen, lt. Prof. Jens Bülte (Strafrechtler) mehrheitlich eingestellt!
Eine Verschärfung der Kontrollen muss sofort umgesetzt werden. In der sog. Nutztierhaltung sowie bei Versuchstieren. Angst muss endlich als Belastungsfaktor für Tiere anerkannt werden. Der Bundesvorsitzende der V-Partei³ Roland Wegner fordert:
„Die Umsetzung von EU-Richtlinien muss zeitnah geschehen und nicht erst zwangsweise im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, welches offensichtlich mit der Absicht zur Verschleppung in Kauf genommen wird!“
Quellen:
Pressemitteilung des Tierschutzbeauftragten des Landes Hessen
Report Mainz vom 6.9.2018
Handelsblatt