Kastenstände sind illegal, Tierausbeutung ganz beenden!
Heute ist Aktionstag für ein Ende der schrecklichen Haltung von Sauen / Schweinemüttern in Kastenständen.
Wir kritisieren die bisherige Hinhaltetaktik der Regierung für Profit und gegen verfassungsmäßigen Tierschutz scharf! Die V-Partei³ appelliert, gemeinsam mit vielen anderen Tierschutzorganisationen, an den Bundesrat, den Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abzulehnen und damit ein rechtswidriges Vorhaben zu stoppen.
Immer wieder wird die schon aus dem Jahre 1992 stammende und höchstrichterlich bestätigte, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung unterlaufen und das Profitstreben über den Tierschutz gestellt. Anstatt die zurückliegenden 28 Jahre zu nutzen und bei den Stallbauten die Richtlinien zu erfüllen bzw. die Tierausbeutung endlich ganz abzuschaffen und rein pflanzliche Landwirtschaft zu fördern, wurden tierschutzwidrige Ställe genehmigt, die sich jetzt, laut Landwirtschaftsministerium, erst noch amortisieren sollen.
Aus diesem Grund will das Bundeslandwirtschaftsministerium den Bundesrat über seinen aufsehenerregenden Verordnungsentwurf ¹, abstimmen lassen, in welchem die Bestimmungen unterlaufen werden.
Nach einem Urteil zur Breite von Kastenständen will das Ministerium die Verordnung an die Kastenstände anpassen, anstatt den Sauen den ihnen gesetzlich zustehenden (Mindest-)Platz zu gewähren. Die bisher geltende, aber flächendeckend übergangene Regelung, dass Sauen wenigstens ihre Beine ausstrecken können, soll gestrichen werden. Damit wird das Gesetz an die grausame Praxis angepasst und nicht umgekehrt.
Wir fordern dringend Veränderung! Am 15.05.2020 steht die politische Anhörung im Bundesrat an, und wir fordern von den Verantwortlichen: Übernehmt endlich Verantwortung und #LasstDieSauRaus !
Unter dem Hashtag #LasstDieSauraus haben sich zahlreiche Tierschutzorganisationen zusammen geschlossen, um am 2.5.2020 um in den sozialen Medien den Bundesrat aufzufordern, für bessere Haltungs-bedingungen bzw. Abschaffung der Tierquälerei zu stimmen.
Das Ministerium hat die Stellungnahmen sämtlicher Verbände eingeholt und veröffentlicht² – und trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, den Entwurf nicht geändert. Es übergeht die Einschätzung der Verbände damit kommentarlos und lässt den Bundesrat über eine verfassungswidrige Verordnung abstimmen. Es bleibt daher nur noch zu hoffen, dass die Abstimmung im Bundesrat das Vorhaben stoppt. Ansonsten hat schon jetzt der Deutsche Tierschutzbund eine „Strafanzeige wegen des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei“ angekündigt.³
Die V-Partei³ verurteilt diese Politik gegen das Verfassungsziel Tierschutz und damit den Willen der Mehrheit. Kastenstände stehen zurecht schon seit langem unter heftiger Kritik, da sie – ein paar Zentimeter hin und oder her – immer Tierquälerei sind (vgl. Amstierärztlicher Dienst 3/2016). Kastenstände sind vermeidbar und heute absolut nicht mehr tragbar und gehören schon lange abgeschafft. Jetzt noch kleinere Kastenstände zuzulassen, ist verheerend und nicht nachvollziehbar, für viele Menschen ist schon der Gedanke an diese „Lebens“bedingungen von Säuen unerträglich.
Denn immer mehr Menschen werden sich des Leidens der vielen Tiere bewusst und wünschen sich einen friedlichen Umgang mit allen Tieren und den Ausstieg aus der gesamten industriellen Tierausbeutung und leben #vegan. Doch die Bundesregierung geht darauf in keiner erkennbaren Weise ein, verschleppt die dringend nötige Agrarwende auch im Bereich der Viehhaltung immer weiter und macht damit Politik gegen die Mehrheit im Land.
Die V-Partei³ fordern eine Wende konsequent zur bio-veganen Landwirtschaft komplett ohne Tier(aus)nutzung!
„Die Streichung [der Anforderung, dass die Sau die Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können muss] verstößt gegen §2 und §2a TierSchG und ist verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Art.20a GG.“ – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
„Durch den Referentenentwurf des BMEL […] ist eine weitere Vertiefung der Verfassungswidrigkeit durch eine weitere Verschlechterung der Interessen der betroffenen Tiere geplant.“ – Rechtsgutachten von Dr. Barbara Felde
„Dass die Haltung von Sauen in Kastenständen den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt, wurde längst dargelegt (Amtstierärztlicher Dienst 3/2016 S.142-148).“ – Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
„Eine Schweinehaltung, die §1 und 2 Tierschutzgesetz konterkariert, bleibt auch bei einer Verkürzung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage tierschutzwidrig und ist in der vorliegenden Form umfassend (fachlich und gesellschaftspolitisch) abzulehnen.“ – Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
1) Bundesrat TOP 34 am 15.05.2020
2) Die eingeholten Stellungnahmen und der Verordnungsentwurf auf der Seite des BMEL
3) Artikel des Deutschen Tierschutzbundes