Enthüllungen in der Masttierhaltung: Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung, Ex-Bauernpräsident Kliem und Initiative Tierwohl erneut in der Kritik
V-Partei³ sieht dringlichen Handlungsbedarf zur Abschaffung der Massentierhaltung
War es der Anfang einer Zeitenwende, als die Umweltorganisation Greenpeace diese Woche im Vorausgang ihres neuen Rechtsgutachtens DIE Frage des Jahres stellte? Immerhin handelte es sich um ein Thema von Verfassungsrang: Erfüllen die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelten Standards überhaupt die im Tierschutzgesetz (und damit im Grundgesetz) festgeschriebenen Ansprüche des einzelnen Tieres bezüglich dessen artbedingter Grundbedürfnisse?
Dass diese bedeutungsvolle Frage erst jetzt aufgeworfen wird – man bedenke, dass die Nutztierhaltungsverordnung bereits seit über zehn Jahren Anwendung findet – mag verwundern. Umso mehr begrüßt die V-Partei³ das Engagement von Greenpeace und das vorgelegte essentielle Gutachten, das zu dem Schluss kommt, dass jene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sich über das Verfassungsrecht der Masttiere auf artangemessene Ernährung, Pflege und Unterbringung hinweg setzt. Und das bedeutet: die konventionelle Tierhaltung ist verfassungswidrig!!
Damit liegt erstmals ein Papier vor, welches das Potenzial besitzt, den vermeintlichen Nutztieren ihre vom Grundgesetz zugesicherten Rechte zuzugestehen und zugleich die grausamen Zustände der Massentierhaltung gesetzlich zu unterbinden.
„Wir als V-Partei³ sehen dieses Rechtsgutachten als zukunftsweisend an. Die Recherchen von Greenpeace zeigen deutlich, dass das gnadenlose Konstrukt der Massentierhaltung, das Tiere als Wirtschaftseinheiten betrachtet, ausgedient hat. Der bahnbrechenden Erkenntnis einer Grundgesetzverletzung, die durch das Gutachten eindeutig belegt wurde, kann jetzt nur eines folgen: die Abschaffung der Massentierhaltung“, fordert Roland Wegner.
Der Bundesvorsitzende der V-Partei³ hält es auch für ein Unding, dass Landwirtschaftsminister Christian Schmidt 70 Millionen Euro (Steuergeld) für die Einführung eines Tierwohllabels ausgeben darf. „Dies stellt doch eine klare Form von Veruntreuung öffentlicher Gelder dar! Diesem skandalösem Lobbyismus muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden“, fordert er die Wähler auf, für Veränderungen zu stimmen.
Dass Veränderungen im Tierhaltungsbereich unabdingbar sind, zeigt auch der Fall des ehemaligen Thüringer Bauernpräsidenten Klaus Kliem, gegen den vergangene Woche ein Schweinehaltungsverbot verhängt wurde.
„Die V-Partei³ zeigt sich erschüttert angesichts der Zustände, die in dem Massenbetrieb im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis aufgedeckt wurden. Ich als Tierärztin habe schon viel Grauen in Mastbetrieben mit ansehen müssen, aber die Zustände in Aschara überschreiten die Grenze des Vorstellbaren“, so die Landesvorsitzende der V-Partei³ Thüringen, Lisa Walther.
Konkret hatte das zuständige Veterinäramt in der Schweine-Zuchtanlage von Geschäftsführer Klaus Kliem eklatante Mängel feststellen müssen. Die umgehende Notschlachtung von knapp 40 Tieren war die Folge. All dies verwundert umso mehr, als die Zuchtanlage bislang als Vorzeigebetrieb galt. Das Unternehmen, das den Bau des Stalles nicht zuletzt durch finanzielle Unterstützung des Agrarinvestitionsprogrammes zur Verbesserung der Umwelt, des Tierschutzes und der Tierhygiene realisierte, wollte sich laut eigener Aussage sogar um den Thüringer Tierschutzpreis bewerben. Die V-Partei³ erkennt in diesem Geschäftsgebaren eine klare Verbrauchertäuschung zugunsten der Fleischlobby. Diese weiß um den Wunsch des Verbrauchers nach ethisch vertretbaren Fleischwaren und den moralischen Anspruch an deren Erzeugung.
„Die Fleischlobby und allen voran der Bauernverband, denen Herr Kliem in Thüringen vorsaß, setzt alles daran, die Mär von glücklichen Schweinen und verantwortungsvollen Großbauern aufrecht zu erhalten. So propagiert die Initiative Heimische Landwirtschaft regelmäßig in ihren euphemistischen Radiospots bundesweit das Image der artgerechten Masttierhaltung. Von umfangreichen Beschäftigungsangeboten, wie Spielzeug und Futterangebot sowie Auslauf- und Interaktionsmöglichkeiten ist die Rede. Dass all dies pure Augenwischerei ist, beweist der Fall Aschara, der repräsentativ für die ganze Industrie steht.“ (Lisa Walther)
Aschara ist KEIN Einzelfall. Bereits vergangene Woche hatte die Tierschutzorganisation Peta erhebliche Missstände in anderen Mastanlagen mit einem Siegel der Initiative Tierwohl des Handels aufgedeckt. Gegen sieben Unternehmen erstattete die Organisation Anzeige wegen schwerwiegender Verstöße. Durch die Recherchen von Peta oder auch anderen Tierschutzorganisationen wie Animal Equality, SOKO Tierschutz, Animals United, ARIWA, Albert-Schweizer-Stiftung u. ä. wird offensichtlich: das propagierte Tierwohlversprechen des Zusammenschlusses von Agrarwirtschaft, Fleischwirtschaft und Einzelhandel, das auf Kulanz der landwirtschaftlichen Akteure beruht, bleibt ein reines Lippenbekenntnis. Die V-Partei³ sieht dringenden Handlungsbedarf zur Eindämmung von Tierleid und für eine Abkehr von der profitorientierten Ausbeutung von Schutzbefohlenen! Die Lösung ist hier die Förderung der bioveganen Landwirtschaft, wie es die V-Partei³ unter der „Agraragenda 2030“ fordert.
„Diese Enthüllungen der letzten zwei Wochen sollten jedem, dem am Wohle seiner Mitgeschöpfe gelegen ist, zeigen, dass eine Anerkennung von Tieren als Rechtssubjekte, wie es die V-Partei³ fordert, der einzig gangbare Weg ist, um künftig derartige Qualen und Misshandlungen an all diesen sensiblen Tieren zu verhüten. Wir kommen um eine rechtliche Regelung, die die vollumfassende Unversehrtheit der Tiere garantiert, nicht herum, wenn wir weiterhin den moralischen Anspruch haben, dass ein Lebewesen nicht leiden soll. Massentierhaltung bedeutet IMMER Massentierleid“, so Michael Thomas Kneifel.
Der Landesvorsitzende der V-Partei³ Nordrhein-Westfalen hofft, dass viele Verbraucher ihre Stimme bei der nächste Woche stattfindenden Landtagswahl der V-Partei³ geben, um diesen Missständen einen Denkzettel zu verpassen und um eine bessere Politik für Mensch und Tier einleiten zu können. Die V-Partei³ steht auf dem großen Stimmzettel auf Platz 31. Hier gehts zum Wahl-O-Mat in NRW