München, 30.11.2025 – Die V-Partei³ zeigt sich besorgt über das aktuelle Urteil eines Landgerichts in Bayern, das bestätigt hat, dass Justizvollzugsanstalten keine vegane Ernährung anbieten müssen. Ein Gefangener hatte aus ethischer Überzeugung vegane Kost eingefordert – vergeblich.

Der Betroffene will keine Lebensmittel konsumieren, für die Tiere ausgebeutet oder getötet werden. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die Anstalt lediglich eine „ausreichende Ernährung“ sicherstellen müsse. Vegan sei nicht vorgeschrieben.

Für die V-Partei³ ist diese Entscheidung ein alarmierendes Signal.

„Veganismus ist eine ethische Haltung – keine Lifestyle-Option“

Gitterstäbe im Gefängnis

Die V-Partei³ kritisiert ausdrücklich, dass der Staat ethische Überzeugungen, die auf der Ablehnung von Tierausbeutung basieren, nicht anerkennt.

„Veganismus wird in Deutschland noch immer wie eine private Vorliebe behandelt. Das ist falsch. Veganismus ist eine klare ethische Haltung gegen die Ausbeutung von Tieren – und diese verdient Respekt, auch im Vollzug.“, so die Einschätzung der Partei.

Gefängnisse sind Orte mit eingeschränkten Rechten – doch elementare Überzeugungen, die auf Ethik, Mitgefühl und der Ablehnung von Gewalt basieren, müssen gewahrt bleiben.

Staatliche Institutionen ignorieren Tierethik

Das Urteil zeigt, wie tief verwurzelt Tierausbeutung in staatlichen Strukturen bleibt.
Die Entscheidung vermittelt den Eindruck, dass Menschen, die Tiere nicht als Ware betrachten, auf institutioneller Ebene weiterhin nicht ernst genommen werden.

„Wer sich aus ethischen Gründen vegan ernährt, trifft eine Entscheidung gegen Gewalt und Ausbeutung. Dass ein staatliches System diese Haltung nicht respektiert, ist ein Rückschritt für Tierrechte und Menschenrechte zugleich.“, betont die V-Partei³.

V-Partei³ fordert: Ethisch begründete vegane Ernährung muss anerkannt werden

Die Partei fordert, dass vegane Ernährung als ethische Grundhaltung künftig:
– in staatlichen Einrichtungen respektiert,
– verbindlich angeboten,
– und nicht als ‚Option‘ abgetan wird.

Die Einführung veganer Alternativen in Gefängnissen wäre zudem organisatorisch problemlos und finanziell tragbar.

Ein klares Signal für eine ethische Gesellschaft

Die V-Partei³ sieht in dem Fall einen erneuten Beleg dafür, dass ethisches Handeln systematisch erschwert wird – anstatt es zu fördern.

„Ob draußen oder hinter Mauern: Menschen, die Tierausbeutung ablehnen, haben Anspruch darauf, dass ihre Haltung respektiert wird. Politik muss endlich begreifen, dass Veganismus kein Trend ist, sondern eine moralische Entscheidung.“

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