Obergrenze? Ja, unbedingt! Das Güllefass ist voll! Die EU-Kommission hat ihre Androhung wahr gemacht und verklagte die Bundesrepublik wegen erheblicher Überschreitung der Nitratgrenzwerte im Wasser. Die bisherige deutsche Politik versäumte die Weichenstellung für eine neuartige Landwirtschaft mit weniger Gülle und Nitrat, obwohl die EU schon seit vielen Jahren mit einer Klage drohte. Die V-Partei³ -Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer – fordert endlich ein effektives und konsequentes Handeln hinsichtlich der Nitratbelastung im Grundwasser eine Obergrenze. Es benötigt entgegen den Widerständen der Lobbyisten vor allem einen grundlegenden und entschlossenen Paradigmenwechsel in der Anwendung des Baurechts, um den kommunalen Genehmigungsbehörden das Ablehnen weiterer Stallanlagen zu ermöglichen – und sie sogar dazu zu verpflichten.

Dramatische Nitratwerte in Niedersachsen, Bildquelle: Umweltministerium Niedersachsen

Niedersachsen ist das Land der Massentierhaltung und Rekordhalter bei der Ausbringung von Gülle auf  landwirtschaftlichen Flächen. Das schlägt sich vor allem in der schlechten Qualität des Grundwassers nieder. Seit Jahren werden auf einem Drittel der bundesdeutschen Fläche die EU-Grenzwerte für Nitrat von 50 mg/l überschritten, am Schlimmsten in Niedersachsen. Die Politik verstand sich bisher nur im Vertagen konkreter Schritte zur Reduzierung der Grundwasserbelastung – statt Umwelt und Verbraucher werden die Agrarlobbyisten geschützt. Das neue Gülleausbringungsmanagement (Düngeverordnung, Sperrfristen) ist dabei nur eine Alibiregelung, da es nur nur an der Wirkung, nicht aber an den Ursachen herumdoktert. Die Verordnung ändert nichts an der entstehenden Güllemenge, im Gegenteil. Stallneubauten oder -erweiterungen wurden sogar in kritischen Gebieten mit ohnehin viel Intensivtierhaltung weiterhin genehmigt. Achselzuckend schieben die Bürgermeister und Landräte die Schuld auf die Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben durch den § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG). Die Ausschlussgründe („Beeinträchtigung öffentliche Belange“) im § 35 Abs. 3 BauGB, wie etwa Wasserschutz- oder Umweltschutzrecht, werden mit politischer Unterstützung ignoriert oder gekonnt ausgehebelt, dabei müsste die EU-Klage doch deutliche Begründung genug sein!

Eine Gülleverordnung mit ihrem Verteilungsmanagement der eigens dafür errichteten Düngebehörde des Landes ist nicht ausreichend und verkennt das eigentliche Problem:

„Nicht die breitere Verteilung der Güllemassen kann der Schlüssel zur Lösung des Nitratproblems sein, sondern nur die Verringerung der Mengen!

Eine bundesweite Obergrenze für „Nutz“-Tiere und Ställe ist angesichts des schlechten Gewässerzustandes längst überfällig, damit auch die Bevölkerung nicht länger der Gefahr von Nitrat und anderen gefährlichen Stoffen, die durch Gülledüngung in das Trinkwasser geraten, ausgesetzt ist“, rechtfertigt Roland Wegner, Bundesvorsitzender der V-Partei³, die von seiner „hellgrünen“ Partei geforderte sofortige Verhinderung weiterer Bauten für die Massentierhaltung. „Die Kommunen wünschen sich ebenfalls händeringend neue gesetzliche Grundlagen“, weiß er aus eigener Verwaltungstätigkeit. „Die bisherigen Regeln beweisen sich als unwirksam.  Umweltverschmutzung und Tierquälereien nehmen immer weiter zu statt ab. Es ist drei vor zwölf“, ist seine ernüchternde Erkenntnis, „was dringend politische Veränderungen erforderlich“ mache!

Die Rechnung der V-Partei³ ist so simpel und praktisch, wie nachhaltig: Weniger Tiere bedeuten weniger Gülle und damit weniger Nitrat oder auch Antibiotika und multiresistente Keime. All das landete bisher tonnenweise auf den Feldern, unserem Essen und im Grundwasser.  Die Böden werden übersättigt, überdüngt, die Rückstände aus der Gülle im Grundwasser billigend in Kauf genommen.

Roland Wegner empfiehlt: „Am 15. Oktober in Niedersachsen die V-Partei³ in den Landtag wählen!“

„Unsere Felder sind keine Entsorgungsflächen. Angesichts der hohen Konzentration von Medikamentenrückständen und Schwermetallen ist es ohnehin strittig, ob Gülle heutzutage nicht sogar als Sondermüll deklariert werden sollte. Dass dieser bisher legal  und ohne Kontrolle über das Feld entsorgt werden durfte – und im Gegensatz zu Klärschlamm keine labortechnischen Untersuchungen bei der Gülle notwendig sind – ist skandalös“. Weiterhin erklärt Wegner, dass Nitrat die biologische Vielfalt in den Gewässern gefährde. 

Nitrat kann im Körper zu Nitrit umgewandelt werden, das auf zwei Arten die menschliche Gesundheit gefährdet: Zum einen kann es bei Säuglingen den Sauerstofftransport im Blut behindern und dadurch eine Methämoglobinämie mit Blausucht (Cyanose) verursachen, zum anderen kann Nitrit sogenannte Nitrosamine bilden, die stark krebserzeugend wirken.

 

Werbeplakat der V-Partei³ für die Landtagswahl in Niedersachsen

„Gewässerschutz, Verbraucher- und Tierschutz können und müssen Hand in Hand gehen. Zunächst müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, dass keine weiteren Ställe gebaut werden dürfen. In der nahen Zukunft müssen die Tierzahlen verringert und die Massentierhaltung abgeschafft werden. Den Landwirten müssen finanzielle Anreize geboten werden, um auf einen bioveganen Ackerbau umzusteigen. Im ersten Schritt muss aber auch die EU ihre Mitverantwortung erkennen, und Subventionen für die Massentierhaltung endlich streichen“.

Die von der V-Partei³ vorgeschlagene „Agraragenda 2030“ ist auch im Sinne des Klimaschutzes, denn die Tiere fressen nicht nur das auf ehemaligen Regenwaldflächen angebaute und importierte Futter und emittieren auch nicht nur massenhaft Nitrat, sondern auch nicht unerhebliche, klimaschädliche Gase.