System Schlachthof am Ende?!
Einladung zur Demo am 18.7. in Kempten
Nachtrag: Über die Demo wurde in der Presse berichtet. Sehr ausführlich im Kreisboten (V-Partei³ will auf Missstände aufmerksam machen) und mit Video und einigen Bildern auf all-in.de (Demonstration in Kempten gegen Missstände in Schlachthöfen). Vielen Dank an alle, die gekommen sind!
Durch die Corona-Pandemie sind viele Schlachthöfe in öffentliche Kritik geraten. Um auf die Missstände in Schlachthäusern aufmerksam zu machen, veranstaltet die V-Partei³ Schwaben einen Demonstrationszug unter dem Motto „System Schlachthof am Ende?!“ .
Hintergrund ist, neben der unwürdigen Tötung von Tieren und den miserablen Arbeitsbedingungen für die Werksarbeiter auch, dass die Corona Infektionen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben verschiedener Firmen, insbesondere bei Tönnies, in die Höhe geschossen sind.
Am 18. Juli um 14 Uhr treffen wir uns am August-Fischer-Platz in Kempten, Höhe Raiffeisenbank. Wir laufen von dort gemeinsam zum Rathausplatz, wo wir dann bis 16 Uhr mit Musik und Reden auf das Leid in den Schlachthöfen aufmerksam machen.
Wir laden alle, die die Zustände in den Schlachthöfen kritisch sehen, herzlich ein, zu unserer Demonstration zu kommen. Ihr könnt auch gerne eigene Schilder zum Thema mitbringen.
Kommt und bringt möglichst viele Freunde mit, damit wir ein deutlichen Zeichen setzen gegen die unerträgliche Ausbeutung von Tier und Mensch!
Bitte beachtet die folgenden Hinweise aus dem behördlichen Bescheid:
„Mitgeführte Fahnen-, Transparentstangen etc. dürfen nur aus Weichholz und im Durchmesser nicht mehr als 2 cm sein und eine Länge von nicht mehr als 2,00 m haben. Die Verwendung von Metallstangen als Fahnenstangen oder Transparentstangen ist demnach unzulässig.
Die Kundgebungsmittel dürfen keine beleidigenden oder strafbaren Inhalte haben.
Den Versammlungsteilnehmern ist es untersagt, Gegenstände mitzuführen, die objektiv als Waffe oder zur Abwehr polizeilicher Maßnahmen geeignet sind (z.B. spitze Gegenstände, Wurfgegenstände, Glasflachen, Dosen).“
Wir weisen außerdem darauf hin, dass der behördlich angeordnete Mindestabstand (1,5 m) jederzeit einzuhalten ist. Mund-Nase-Bedeckungen dürfen, müssen aber nicht getragen werden.
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