Als Verrat am Staatsziel Tierschutz benennen landauf landab Gegner die betäubungslose Ferkelkastration, die am vergangene Woche im Bundestag von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Die 5-jährige Übergangsfrist nach geändertem Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2013 wäre am 31.12.2018 abgelaufen. 

Anlass für diese Sichtweise bietet der Art. 20 a des Grundgesetzes:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Für verschiedene Rechtsexperten und auch die V-Partei³ stellt die betäubungslose Kastration einen gravierenden Eingriff in das Verfassungsrechtsgut Tierschutz dar. Die vermeidbaren Schmerzen sind mit Kostensteigerungen nicht zu rechtfertigen und sind damit verfassungswidrig.

Doch seien wir ehrlich und blicken vom Rand des Tellers auf den zentralen Inhalt. Ist der Schweinebraten nicht Tierleid par excellence? Ist es nicht heuchlerisch, betäubungsloses Kastrieren eines männlichen Ferkels wegen den Schmerzen abzulehnen, es aber ein halbes Jahr später in die Gaskammer zu schicken, wo es an Kohlendioxid und unter Todesängsten langsam und qualvoll erstickt?

Über eine Milliarde geschlachtete Schweine in den letzten 20 Jahren

Und falls es dabei nur ohnmächtig wird und das anschließende Stechen (der Hauptschlagader) in der Massenabfertigung nicht präzise genug erfolgt, es darüber hinaus zu akzeptieren,  dass im anschließenden Enthaarungsvorgang im fast 70 Grad heißen Wasser die Quälerei fortgesetzt wird und das Tier letztlich lebendig verbrüht?

Feststellbar ist dies bei der Fleischuntersuchung an einer Brühwasserlunge, das heißt, im Brühwasser erfolgte noch mindestens ein Atemzug. Betroffen von der längsten Form der Qual sind zirka ein Prozent der geschlachteten Schweine, also in Deutschland mehr als eine halbe Million. Bisher gedeckt von der Politik ALLER Parteien im Deutschen Bundestag.

Wendet man den Art. 20 a des Grundgesetzes also konsequent  an, müsste man beschriebene Vorgänge unter Strafe stellen.

Die V-Partei³ geht in der Agrarpolitik neue Wege. Sie setzt sich mit ihrem konsequenten Programm daher im Rahmen der Agraragenda2030 für eine biovegane Landwirtschaft ein. Damit endet nicht nur das millionenfache Tierleid. Auch  die Belastung unserer Gewässer mit Nitrat und multiresistenten Keimen nimmt ein Ende. Vom positiven Effekt auf den Klimawandel ganz zu schweigen!

Landwirtschafspolitik wird auch in Brüssel gemacht. Mit einer starken Liste wollen wir daher bei der Europawahl 2019 antreten. Hierfür benötigen wir noch Eure Unterstützung!