V-Partei³  · Hochfeldstr. 4 · 86159 Augsburg

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Herrn Minister Christian Schmidt
Wilhelmstraße 54
11055 Berlin

 

Offener Brief zu Verbraucherschutz, Ernährung und Umweltgifte

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schmidt,

vor zwei Wochen hat sich in München die V-Partei³ gegründet, die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer. Als Bundespartei nehmen wir den staatlichen Auftrag zur Meinungsbildung sehr ernst und werden uns auch im Bereich Verbraucherschutz verstärkt und engagiert einbringen.

Um die Öffentlichkeit noch besser informieren zu können, erbitten wir aus Ihrem Ministerium die Beantwortung folgender Fragen:

  • Die Erdbeersaison hat gerade begonnen, nicht nur viele Kinder freuen sich darauf. Inwieweit wird bei konventioneller Erdbeerproduktion das nach Verlautbarung der WHO unter Krebsverdacht stehende Pflanzengift Glyphosat eingesetzt? Sollte Glyphosat in der Erdbeerproduktion eingesetzt werden, möchten wir außerdem wissen, wie viele Wochen vor der Ernte zuletzt gespritzt werden darf. Werden Erdbeeren auf Schadstoffhöchstgrenzen geprüft, gibt es dazu eine Verpflichtung? Wir denken da auch an die Erdbeerfelder zum Selberpflücken. 
  • Wie Sie wissen, gibt es als Agrarumweltmaßnahme das Förderprogramm KULAP. Verschiedene Maßnahmen generieren eine Subvention an die jeweiligen Landwirte. Ist es richtig, dass Umweltschutzprämien für z. B. Blühflächen trotzdem ausbezahlt werden, auch wenn vor der Aussaat (im Frühjahr) und nach dem Mulchen (im Herbst) das Ackergift Glyphosat ausgebracht wird? Wie passt eine „Umwelt“prämie zu diesem Vorgehen? 
  • Wie beurteilen Sie die Wirkung von frisch auf die landwirtschaftlichen Flächen ausgebrachtem Glyphosat? Dürfen z. B. Hunde auf ein damit kontaminiertes Feld gelassen werden? Ist es richtig, dass jährlich viele Hunde an Leberversagen verenden oder zumindest erkranken, wenn sie zuvor auf so einem frisch gespritzten Acker herumgetollt haben? Wie ist die Situation für Wildtiere wie Feldhasen, Rebhühner, Fasanen? Werden verendete oder vom Jäger erlegte Tiere auf Glyphosatrückstände getestet? 
  • Wenn man als Fußgänger oder Radfahrer an einem Feld vorbeikommt, auf dem gerade gespritzt wird, gibt es keine Hinweise auf die Stoffe die man dabei einatmet. Wenn es sich um Glyphosat handelt, müssten da nicht Warnschilder oder Absperrungen aufgestellt werden? Dies ist in jedem Betrieb dringende Vorschrift – auf öffentlich zugänglichen landwirtschaftlichen Anbaugebieten haben wir das noch nie gesehen. Wie groß ist die Verwehungsdistanz bei der Ausbringung von Glyphosat? Können ökologische Anbauflächen mit Glyphosat verunreinigt werden? 
  • Wird die aus Massentierhaltung entstandene Gülle auf Antibiotikarückstände getestet, bevor sie als Dünger auf die Felder ausgebracht werden darf? Falls „nein“, sind davon auch Bio-Anbauflächen betroffen? 

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir bald Antworten auf die Fragen unseres offenen Briefes erhalten könnten und bedanken uns schon jetzt. Jederzeit stehen wir Ihnen für einen konstruktiven Dialog zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Interesse der Volksgesundheit zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Wegner
Bundesvorsitzender