Offener Brief an die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Tagen läuft bereits die Briefwahl zur diesjährigen Bundestagswahl. Es wäre für die Meinungsbildung von z. B. Erstwählerinnen und Erstwählern daher hilfreich, wenn der Wahl-O-Mat nicht erst wie von Ihnen angekündigt am 30. August, sondern bereits jetzt online geht.
Außerdem haben wir ein dringendes Anliegen, dass sicher viele Parteien ähnlich beurteilen:
In der Vergangenheit war die Bedienung des Wahl-O-Mats so vorgesehen, dass der Bediener am Ende der beantworteten Fragen das zu ermittelnde Ergebnis zwischen bis zu acht Parteien vergleichen lassen konnte. Um die Chancengleichheit zwischen allen Parteien zu gewährleisten, bitten wir Sie, den Nutzern nicht wie in Vergangenheit diese verpflichtende und gleichzeitig einschränkende Parteienvorauswahl treffen zu lassen und diese Schranke zu öffnen.
Dieses Jahr treten insgesamt 34 Parteien zur Bundestagswahl an, davon 16 Parteien in zehn oder mehr Bundesländern. Wer den Wahl-O-Mat nutzt, möchte mit diesem Instrument in Erfahrung bringen, mit welchen Parteien sich die eigenen Überzeugungen überschneiden.
Es wäre schließlich unzumutbar, dass sich die Wählerinnen und Wähler vorher durch 34 Wahlprogramme blättern müssten, welche teilweise über 50 Seiten betragen.
Es wäre genauso unzumutbar, wenn nicht alle Parteien die gleichen Chancen beim vom Steuergeld bezahlten Wahl-O-Mat bekämen.
Bitte sorgen Sie also dafür, dass Parteien bei entsprechenden Übereinstimmungen auch dann angezeigt werden, als wenn z. B. eine neue Partei wie die V-Partei³ auf Grund ihrer bis dato Unbekanntheit bei einer verpflichtenden Vorauswahl vielleicht übersehen worden wäre.
Geben Sie doch den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, sich allumfassend zu informieren, also die Chance, umfänglich zu sehen, welche Parteien sich mit ihren politischen Interessen am stärksten beschäftigen.
Sollte es diese technische Einstellung (Einschränkung) beim Wahl-O-Mat für die Bundestagswahl erneut geben, empfänden wir dies klar als eine Bevorzugung größerer und bekannterer Parteien und durchaus als einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz, nämlich alle Parteien gleich zu behandeln.
Vielleicht ist es Ihnen technisch möglich, dass der Nutzer vorab sein Bundesland auswählt und sich allein dadurch die Anzahl der vergleichbaren, nämlich für ihn wählbaren Parteien reduziert (z. B. 14 in Rheinland-Pfalz, 24 in Berlin).
Diese indirekte Einflussgröße muss unbedingt demokratischer und ausgeglichener als bisher gehalten werden, um den Wahl-O-Mat als gerechtes und faires Instrument für die Wahlentscheidungen nutzbar zu machen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wegner
Bundesvorsitzender