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Mitgliedsantrag für Paare

Zukunft verbessern? Ja, ich will!

Mitgliedsantrag für Paare

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Sie können den Antrag HIER herunterladen und ihn an uns zurück senden.

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Datenschutz

Hinweis nach § 4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die V-Partei³ verarbeitet die in diesem Mitgliedsantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. parteiinternen Zwecken unter Beachtung des Erlaubnisrahmens des § 28 Abs. 6 und 9 BDSG.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der V-Partei³ entsteht eine politische Flankierung einer ökologisch ausgerichteten Bewegung, die bislang kaum eine parlamentarische Unterstützung erfuhr. Wir sprechen Themen an, die wir uns aufgrund unserer Unabhängigkeit leisten können. 

Die V-Partei³ versteht sich als Mitmachpartei, deren Fundament eine große Mitgliederzahl werden soll, was den Grundstock der angestrebten parlamentarischen Entfaltung bedeutet.

Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie zur Vernetzung der Basis bei, um damit eine organisatorische Struktur auf allen politischen Ebenen errichten zu können. Wir streben eine politische Teilhabe in den Parlamenten in Berlin und Brüssel, sowie in den 16 Ländervertretungen genauso an, wie die Kommunalpolitik in den Bezirken, Landkreisen und Gemeinden.

Sagen Sie daher JA zur V-Partei³.

Machen Sie bitte mit und werden als Mitglied Teil einer neuen politischen Bewegung.

 

Mitgliedsantrag auch als Download (PDF)

Sie können Ihren Mitgliedsantrag auch HIER herunterladen und in Ruhe ausfüllen und ihn dann an uns zurück senden.

 

Steuerliche Informationen:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes.

 

 

Mitgliedsbeitrag

  • für Einzelmitglieder 6,- € pro Monat
  • für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaft 8,33€ pro Monat
  • für Schüler, Studenten, Auszubildende und Geringverdiener 2,50€ pro Monat
  • Der Bundesvorstand kann beschließen, für einzelne Personen anlassbezogen den Betrag weiter zu reduzieren